Geschäftsbankguthaben vs. Zentralbankgeld

Ashitaka, Donnerstag, 14.05.2015, 19:41 (vor 3560 Tagen) @ Silberengel6598 Views
bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 14.05.2015, 19:56

Hallo Silberengel,

Dass es kein Geschäftsbankengeld gibt, kann ich nicht einsehen.

Kannst du deine Feststellung, dass es Geschäftsbankengeld gibt, systematisch begründen? Oder ist es nicht vielmehr eine nur technische (funktionelle) Begründung?

Ich unterscheide allerdings zwischen Nichtbankengeld und Interbankengeld
(das gesetzliche Zahlungsmittel).
Beide Arten haben schuldentilgende Funktion, auch für den Staat, der
seine Schulden bei den Haushalten ebenfalls mit Geschäftsbankengeld tilgt
bzw. sich seine Schulden tilgen lässt.

Technisch gesehen einwandfrei. Aber wie sieht es systematisch gesehen aus? Funktioniert die Bezahlung mit Geschäftsbankguthaben durch ein System, das nicht Teil eines übergeordneten Zentralbankgeldsystems ist? Bill Hicks hat die Abläufe einmal sehr schön in der Sammlung dargestellt.

Geschäftsbankengeld wird zwar heute als Geldguthaben bezeichnet ist ist
aber auch Geld (geltend unter Nichtbanken). Es hat also mittlerweile eine
eigenständige Geldfunktion und auch Geldentstehung unabhängig vom
gesetzlichen Zahlungsmittel.

Geld ist eine Systemeigenschaft, die immer beide Stufen des Zentralbanksystems berührt. Ein Guthaben hingegen ist keine Systemeigenschaft, kann unabhängig vom System geschaffen werden (Buchung: Kreditforderung an Sichtguthaben). Technisch für jedes Kreditinstitut möglich, sofern gewisse Mindestreserven vorhanden sind. Sobald das Guthaben aber auf das Konto einer anderen Bank(engruppe) gebucht werden soll, reicht die Mindestreserve an Zentralbankgeld nicht aus, entsteht darüber hinaus ein systemabhängiger Zentralbankgeldbedarf in Höhe des Guthabens. Es gibt keine Transaktion von Geschäftsbankguthaben, die systematisch unabhängig vom zweistufigen Zentralbanksystem (Stufe 1: GB A <-> GB B / Stufe 2: GB AB <-> ZB) erfolgen kann.

Wenn man allerdings nur das gesetzliche Zahlungsmittel als Geld betrachtet
und alles andere Derivate/Surrogate sind, dann hast du recht.

Ein Guthaben ist kein Derivat des Geldes. Es kann technisch von einem Kreditinstitut geschaffen werden, bevor das Geld (ZBG) durch geldpolitische Operation entstanden ist. Es ist auch kein Ersatz (Surrogat) des Geldes, sondern ein technisches Surrogat der Funktion des Zentralbankgeldes.

Doch folgt das gesetzliche Zahlungsmittel heute nicht eher dem
Geschäftsbankengeld als umgekehrt? Wer hat die Leine und wer den
Nasenring?

Wichtiger Gedankengang. Denn ein Guthaben bedeutet nicht, dass das gut gehabte bereits vorhanden sein muss. Genau aus diesem Grunde (der Zeitverschaffung) wurde das zweistufige Zentralbanksystem geschaffen, beträgt die Bankguthabensumme auf Geschäftsbankebene ein vielfaches der Zentralbankgeldsumme. Letztere ist an notenbankfähige Sicherheiten gebunden, an die Hinterlegung ausreichend besicherter Schuldtitel (An- und Rückkaufvereinbarung mit Termin).

Herzlichst,

Ashitaka

--
Der Ursprung aller Macht ist das Wort. Das gesprochene Wort als
Quell jeglicher Ordnung. Wer das Wort neu ordnet, der versteht wie
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