GESCHÄFTSBANKENGELD ist kein umlauffähig gemachter Schuldschein

Silberengel, Freitag, 15.05.2015, 14:44 (vor 3554 Tagen) @ BerndBorchert6177 Views
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 15.05.2015, 14:49

Aber warum so eingeschränkt? Wird mit der Def. jede Art von Geld
abgedeckt? Z.B. die Euro Münzen wären dann kein Geld.

Und umgekehrt: Ist das immer Geld? Was ist mit schlecht gedeckten
Schuldscheinen, oder nicht einforderbaren?

98 Prozent der Menschen würden die Def. übrigens nicht verstehen.

Bernd Borchert

Hallo

Wir sprachen ja hier ursprünglich von Giralgeld der HEUTIGEN Geschäftsbanken und nicht allgemein von Geld.

Wo wird denn hier ein Schuldschein umlauffähig gemacht? :-)

Es wird im Kreditprozess ein Sichtguthaben gutgeschrieben auf dem Konto.
Dem gegenüber steht eine bilanzielle Forderung.

Der Schuldschein hingegen ist die Anerkenntnis einer bestimmten Schuld und in § 781 BGB geregelt. Er ist eine Urkunde, die das Bestehen einer Verpflichtung beweisen soll.

Wenn du aber schlecht gedeckte Schuldscheine ( z. B. Wechsel, Goldzertifikate) umlauffähig machst, haben sie selbstverständlich Geldfunktion, solange du damit eigene Kontrakte erfüllen kannst.

Geld beinhaltet inhärent immer eine (verbuchte/unverbuchte) Schuld.
Dahinter steht also immer das credere ( = glauben, vertrauen)


Gruß


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