Du bist mir ausgewichen :-) Allgemeindefinitionen helfen nicht weiter

Silberengel, Freitag, 15.05.2015, 11:11 (vor 3554 Tagen) @ BerndBorchert6025 Views
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 15.05.2015, 16:21

Geht das über die ZB oder eine Clearingstelle? Ich denke, nein.

Die Eigenschaft als Zahlungsmittel ist eben keine Definition von Geld.


ok ok. Das muss man einschränken, wir hatten ja schon Beispiele.

Aber umgekehrt einfach nur Geld = ZB-Geld = gesetzl. Zahlungsmittel zu
definieren, bringt Dich in die Bredoullie, dass Du sagen musst: Eine
Bezahlung (oder Schuldentilgung) mit dem Scheck bei der gleichen Bank
findet ohne Geld statt.

Bernd Borchert

Hallo

Juristisch betrachtet ist Geschäftsbanken„geld" in unserem Geldsystem eine Forderung auf Geld. Da gibt es nichts zu rütteln. Es hat keinen eigenen unabhängigen Status als Geld.

Wie kann es also Geld und gleichzeitig eine Forderung auf Geld sein?

Allgemeindefinitionen helfen nicht weiter, man muss immer den juristischen bzw. systemischen Kontext einbeziehen.


Wäre das Geschäftsbankengeld jetzt eigenständiges Geld ohne Zentralbank (free banking), dann wäre es Geld.

Gruß


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.