Dreimal falsch @Silberengel
Lieber Silberengel,
Liebe Silke,
man fragt sich, warum man Dir so asführlich die Augen für den Unterschied von Besitz und Eigentum eröffnet hat (Du erinnerst Dich hoffentlich gut), wenn Du es nicht anzuwenden verstehst.
Hoffe, das ist eine bewusst falsche Anwendung:
wir Mieter können uns gegenseitig Wechsel ausstellen, Geschäfte
tätigen, schenken, tauschen, sonstwas aber da wir nicht Obereigentümer
des Hauses sind müsssen wir alle Miete zahlen in dem, was der
Obereigentümer festlegt.
Die Mieter sind Besitzer.
Der Vermieter ist Eigentümer.
Obereigentum ist ein historisch überkommender Begriff für Eigentümer. Das verwendet heute niemand mehr (aus gutem Grunde, wenn man die Verfügungsrechte ansieht!), ebensowenig wie Untereigentümer für Besitzer.
Du wiederholst ja gern, was dottore schrieb, aber daneben schaffst Du es Dinge zu kreieren, die dieser niemals sagen würde. Griffige Fehldeutungen, die völlig irreführend sind:
Staatsgebiet und Staatsbürger sind Staatseigentum.
Staatsgebiet ist staatliches Herrschaftsgebiet, aber niemals durchweg Eigentum des Staates.
Das Eigentum an Grund und Boden gehört den jeweiligen Eigentümern!
Was meinst Du, warum es sonst das berühmte Verfahren der Enteignung geben müsste?
Das ist hier ist Eigentum des Staates an Boden: http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsdom%C3%A4ne
Und ich hoffe, es ist klar, was ein Staatsgebiet ist, sonst bitte nachschauen.
Der Staatsbürger ist ein Mensch.
Menschen sind nicht eigentumsfähig.
Sonst könnte man sie nämlich auch verkaufen, verpfänden usw. (gab es in früheren Zeiten, ist in Mitteleuropa schon lange Geschichte).
Der Staat kann nicht über Menschen verfügen, wie ein Eigentümer über sein Eigentum.
Wie beim Eigentum kann der Staat in viellerlei Richtung in die Rechte seiner Bürger (und Fremder, die in seinem Herrschaftsgebiet sind, die aber nicht Bürger sind - und auch Ausländer haben in D Gebäude, Grund und Boden!) eingreifen.
Er kann enteignen (auf Grund Gesetz und Verfahren - wie bei allem anderen Bsp.), er kann beschlagnahmen, einziehen usw. Er kann Menschen einsperren und zu Steuerabgabe, Schuldbezahlung und Wehrdienst zwingen, aber er kann nicht über sie verfügen wie ein Eigentümer über Sachen!
Liebe Silke, Vorsicht, denn das droht in falsche Plattitüden und falsche Auskünfte abzugleiten.
Hast Du mal etwas von "falschen Freunden" beim z. B. Englisch lernen gehört? Oder von http://de.wikipedia.org/wiki/Volksetymologie ?
Das ist eine stete Gefahr.
Also bitte richtig anwenden.
Liebe Grüße
azur
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ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)
Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.