Leitlinien der EZB für geldpolitische Operationen (Geldschöpfungen)
http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Veroeffentlichungen/EZB_Publikationen/2...
Nein, das wäre nur bei nicht vergeldlichten Schuldtiteln der Fall (Könnten wir beide durch Vertrag sofort schaffen).
Geldpolitische Operationen setzen Schuldtitel voraus, die ausreichend besichert sind und hohe Bonitätsanforderungen erfüllen. Die Beurteilungen werden dabei aus Vermögenssicht (=Verschuldungsfähigkeit) vorgenommen. Das wird oft falsch verstanden, ist Debitismus. Es geht also nicht darum, dass über Sicherheitenvertrag (in Kreditverträge eingebaut) unbedingt eine 100%ige Haftung mit Eigentum gewährleistet wird, sondern dass eine Besicherung des Schuldtitels durch das gegenwärtige und zu erwartende Vermögen des Schuldners gewährleistet wird (beim Staat z.B. das Vermögen in Form werthaltiger Abgabenforderungen / Steueraufkommen).
Eigentum alleine ist keine geldpolitische Sicherheit. Es muss gewährleistet sein, dass der Schuldner im Augenblick der Kreditvergabe ausreichend Vermögenserwartung bietet. Und Vermögen - bitte genaustens drüber nachdenken - können Kreditnehmer nur erwarten, wenn die ausreichend verschuldungsfähig sind. Die Qualität der Besicherung ist also vorrangig von der Verschuldungsfähigkeit der Schuldner abhängig.
Man muss sich von der Vorstellung lösen, dass ein Geldsystem jemals eine solche Sicherheit bieten könnte, dass wir die Uhren im Fall eines Ausfalls zurückdrehen um neu zu starten. Diese Sicherheit (ich will im Fall der Fälle dies und das von dir) ist Illusion. Die notenbankfähige Sicherheit ist die durch den Schuldtitel gewährleistete Verschuldungsfähigkeit des Schuldners.
Es wird also nicht danach gefragt: Was bietest du im Fall des Ausfalls?
Nein, es wird gefragt: Bist du dazu fähig, dich weiter zu verschulden?
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Der Ursprung aller Macht ist das Wort. Das gesprochene Wort als
Quell jeglicher Ordnung. Wer das Wort neu ordnet, der versteht wie
die Welt im Innersten funktioniert.