Mindestreserveverwirrung bei Ashitaka

paranoia, Die durchschnittlichste Stadt im Norden, Freitag, 15.05.2015, 19:24 (vor 3559 Tagen) @ BerndBorchert6193 Views

Hallo BerndBorchert,

unser Systemdenker redet an Deiner Frage vorbei.

Bei einer Überweisung innerhalb eines Instituts ändert sich die Berechnungsgrundlage für die Mindestreserve, die Mindestreservebasis, nicht!

Begründung:
Unveränderte Mindestreservebasis bedeutet auch unveränderter Mindestreservebedarf. Dementsprechend muss die Bank aufgrund dieser Überweisung werder mehr noch weniger Geld zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften vorhalten.

Noch ein kleiner Nachtrag für alle, die gerne auf der "Systemebene" unterwegs sind:

Bei einer Überweisung von einer zur anderen Bank ändert sich im gesamten System der Mindestreservebedarf fast nie. Die sendende Bank muss nun weniger Kohle zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften vorhalten, die empfangene Bank mehr.

Es kann sein, dass aufgrund von Freibetragsregelungen sich der Bedarf im Gesamtsystem minimal ändert. Deswegen schrieb ich oben "fast nie". Grund dafür sind eventuell noch vorhandene Freibetragsregelungen.

Es ist schon beeindruckend, dass einfachste Zusammenhänge kilometerlange Beitragsfäden verursachen.

Gruß
paranoia

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Ich sage "Ja!" zu Alkohol und Hunden.


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