Verkauf von Staatsanleihen heißt doch buchungstechnisch nicht Forderungen an Einlagen

Silberengel, Samstag, 16.05.2015, 09:37 (vor 3559 Tagen) @ Silke5951 Views
bearbeitet von unbekannt, Samstag, 16.05.2015, 12:51

Hallo Silke

Danke für die interessanten Verlinkungen. Alles sehr erhellend.
Ich habe dabei bei BillHicks einen Fehler entdeckt. Hinter dem Verkauf von Staatsanleihen
(„Finanzagentur braucht mal wieder Geld") steht keine aktive Geldschöpfung sondern ein Aktivtausch (Anleihe gegen ZBGeld).

Die Bieterbank muss sich zuerst Reserven besorgen, womit sie den Betrag dann auf das BuBa Konto der Finanzagentur überweist. Im Gegenzug erhält sie die (digitalen)Anleihen. Diese Reserven stammen aus früheren Repogeschäften (Hinterlegung von Schuldtiteln) im Bankensystem, welche sich wiederum aus privaten Verschuldungen ableiten.

Also die Geldmenge steigt nicht nach der Bieterauktion am Primärmarkt, es ist kein Kreditprozess sondern ein Verleihprozess (AnLEIHE). M0 steigt erst dann, wenn diese erworbenen Staatsanleihen wiederum von Geschäftsbanken bei der ZB hinterlegt werden. M1 steigt, wenn der Staat seine Ausgaben tätigt und auf die verschiedenen Konten der Bürger überweist.

Verkaufen die Bieterbanken diese Anleihen allerdings an Nichtbanken weiter, z. B. Fondgesellschaften, Versicherungen, Investmentgesellschaften etc., sinkt die Geldmenge M1 (Kaufbetrag wird vom Girokonto der Nichtbank ausgebucht und Anleihen gehen ins betreffende Depot). Je nachdem, bei welcher Bank die Nichtbanken das Konto haben, finden dann ZBGeld Transaktionen statt.

Verkaufen die Bieterbanken die Staatsanleihen an andere Banken am Sekundärmarkt, findet wiederum ein Aktivtausch statt (Anleihen gegen Reserven).


Ich werde mir zukünftig mal die Mühe machen, die wichtigsten Erkenntnisse aus den verschiedenen Diskussionen (wo überwiegend ein Konsens besteht) zusammenzufassen und noch nicht geklärte Widersprüche herausarbeiten.

Sonnige Grüße


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