Nein. gedeckt ist der Scheck durch die beständige Forderung nach gesetzlichem Zahlungsmittel

Silberengel, Donnerstag, 14.05.2015, 23:07 (vor 3560 Tagen) @ BerndBorchert6281 Views

Nicht der Scheck ist das Zahlungsmittel, sondern das GB-Geld auf dem
Girokonto, das ihn deckt, oder?
So ähnlich könnte man auch die Kreditkartenfrage von oben lösen, oder?
Bernd Borchert

Geschäftsbankengeld wäre kein allgemein anerkanntes Zahlungsmittel, wenn es nicht jederzeit in Bargeld umgewandelt werden könnte bzw. nicht die Pflicht bestünde für die Geschäftsbank, laufend die Deckung in ZBGeld sicherzustellen


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