Ein 2-Währungen-System ..
Egal. Das Problem ist mal wieder eine reine Frage der Definition. Für den einen ist Geld = ZB-Geld = gesetzl. Zahlungsmittel, für den anderen ist Geld = Zahlungsmittel, und für einen Dritten noch was anderes. Und dann endlose Diskussionen aufgrund der unterschiedlichen Definitionen, kein Wunder.
So ist es.
"Geld" ist grundsätzlich ein umlauffähiger Schuldschein, das kann man drehen und wenden, wie man will.
Auch das ist richtig: Das ist die Gemeinsamkeit und der Wesenskern aller GELDer bzw. Zahlungsmittel, egal ob ZBGeld, GBGeld, Regiogeld, Chiemgauer, Tauschpunkte etc., sofern wir von sog. Fiat Money reden.
Das hat mit Definitionen nichts zu tun.
Das Wort GELD bedeutet: weitläufig akzeptiertes Zahlungsmittel. So verstehen es die meisten Menschen. Es gibt keinen vernünftigen Grund, das zu negieren und daran etwas ändern zu wollen.
Es bleibt also zu untersuchen, warum ein Zahlungsmittel als solches im Austausch gegen eigene Arbeitsleistung oder eigenes Sacheigentum begehrt und akzeptiert wird.
Mit anderen Worten: Was macht ein Zahlungsmittel so begehrenswert?
Geschäftsbankengeld ist eindeutig und per Gesetz eine Forderung auf gesetzliche Zahlungsmittel. Wie kann also ein Forderung auf Geld selbst Geld sein. Das ist verwirrend.
Die Entwirrung ist relativ einfach: Das GBGeld (Sichteinlagen) ist eine Forderung auf das ZBGeld und dessen Derivat. Es handelt sich also um zwei verschiedene Währungen bzw. Zahlungsmittel. Das eine ist Geldemission eines privaten Akteuers/Schuldners. Das andere ist staatlich; hier ist der Staat der Schuldner.
Wir haben also nicht nur ein zweistufiges Bankensystem, sondern auch ein 2-Währungen-System. Die zweite Währung ist ein Derivat der ersten und eine Forderung auf diese.
Und Ja, GELD ist Zahlungsmittel und als solches ein umlauffähiger bzw. formlos übertragbarer Schuldschein des Geldemittenten.
Gruß, Beo2