Zahlungsmittel sind übertragbare, einheitliche und abzählbare Wertträger, die als Gegenwert beim Kauf oder Verkauf dienen
Wenn für Dich Geld = ZB-Geld ist, dann ersetze in all meinen Behauptungen
"Geld" durch "Zahlungsmittel" und sag mir dann, wo Du noch ein
Problem/Unstimmigkeit siehst.Bernd Borchert
Zahlungsmittel sind übertragbare, einheitliche und abzählbare Wertträger, die als Gegenwert beim Kauf oder Verkauf dienen.
Diese Wertträger lauten aber alle auf die gesetzliche Währung EURO. Wenn das Geschätsbankengeld eigenständige Zahlungsmittel wären, könnte man sie anders nennen. Warum schließen dann die Privaten nicht Verträge mit anderen Bezeichnungen? Zum Beispiel Sparkassengauer o.ä.?
Ergo auch Giralgeld einer Geschäftsbank in der Funktion als Zahlungsmittel sind und bleiben Forderungen auf Geld.
Gruß