Beispielhafte Umkreisung

Ashitaka, Freitag, 20.02.2015, 16:55 (vor 3945 Tagen) @ azur10380 Views
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 20.02.2015, 17:14

Herzlichen Glückwunsch. Schauen wir uns das einmal an:

Richtig, denn eine solche Verallgemeinerung (für Forderungen), darum ging
es gar nicht. Lese doch mal ganz genau, was in deiner Bibel (Wikipedia)
steht


Erstens ist das nicht meine Bibel, sondern ein einfach Weg es halbwegs
Verständigen erklären zu können.

Erstens muss man den Kontext vollständig in deine Antwort übernehmen:

1. kam Azur:

Der Bgriff Guthaben ist kein Oberbegriff für Forderungen.

2. kam Ashitaka:

Richtig, denn eine solche Verallgemeinerung (für Forderungen), darum ging
es gar nicht. Lese doch mal ganz genau, was in deiner Bibel (Wikipedia) > > steht und beziehe das Guthaben nicht auf alle möglichen Forderungen,
sondern explizit auf die Forderung gegenüber einer kontoführenden Bank).

3. Azurs Umkreisung:

Erstens ist das nicht meine Bibel, sondern ein einfach Weg es halbwegs
Verständigen erklären zu können.

Erstens hättest du einmal auf deine Verallgemeinerung (für Forderungen) eingehen müssen, statt den Kontext beiseite zu räumen.

"Es handelt sich insbesondere um eine Forderung gegenüber einem kontoführenden Dritten,..."
http://de.wikipedia.org/wiki/Guthaben

Von einem Oberbegriff für Forderungen ist nicht die Rede.

Zweitens benutzt Du Wiki dann selbst (das nicht durchweg richtig gut ist),
ohne es verstehen zu können:

Natürlich ist Wikipedia nun für die Tonne. Wo kämen wir denn hin, wenn Ashitaka dem Azur, der da Feuer gemacht hat, der da "Eigentum an Forderungen" erklären will und Wikipedia liebt, eine Begründung liefert, auf die man vertrauen kann?

Bleiben wir beim Thema (1. und 2.).

"Es handelt sich insbesondere um eine Forderung gegenüber einem
kontoführenden Dritten, die sich konkret auf einem Bankkonto als
Bankguthaben (Forderung gegenüber dem Kreditinstitut), einem Girokonto
(Jedermann-Konto, Guthabenkonto) oder z. B. einer Prepaid-Karte

(Forderung

gegenüber der Telefongesellschaft) niederschlägt."


Was der Verfasser offenbar darlegen will, ist, dass Forderungen an andere
Auswirkungen auf deren Guthaben haben.

Bleiben wir beim Thema, statt abenteuerliche Mutmaßungen über geheimnisvolle und zu offenbarende Absichten aufzustellen.

"Es" musst du schließlich durch "Bei einem Guthaben" ersetzen, damit der Kontext dieses Satzes klar wird:

"Bei einem Guthaben handelt es sich insbesondere um eine Forderung gegenüber einem kontoführenden Dritten."

Aber Azur muss gar nichts, denn er kann alles erfinden (z.B. Eigentum an Forderungen).

Es ist so absurd, was Du immer wieder versuchst zu erfinden.

Solche Sätze sind für dich notwendig. Das verstehe ich. Denn man hat schließlich gelernt, dass ein Gegenüber auf sowas im Normalfall - der unaufhörlichen Provokation und Verdrehung wegen - nicht mit Gegenbeleidigungen sparsam bleibt. Das leben nach der Ausbildung bietet viele Erfahrungen.

Ein Guthaben ist keine Forderung, gegen wen auch immer!
Ein Guthaben ist ein Guthaben!

Ich weiß, dass es dich aufregt, wenn jemand ein Zitat aus deiner sonst so sprudelnden Wissensquelle bringt, um solche trivialen Beanspruchungen ("gegen wen auch immer!") ad absurdum zu führen.

Du hast vom Recht und Angrenzendem keine Ahnung und bringst fast
durchweg ausgedachtes, falsches Zeug.

Man kann nur hoffen, dass keiner darauf reinfällt.

Der einzige, der irgendwo drauf reinfällt, bist du. Du fällst darauf rein, dass du dich in einer Diskussion mit mir, ohne argumentative Substanz liefern zu müssen, als ein Jurist aufspielst. Diskussionen mit mir enden nicht dadurch, dass du Gefahren an den Himmel malst und nur so tust, als würdest du antworten. Schätze die Leser hier nicht für so dumm ein.

--
Der Ursprung aller Macht ist das Wort. Das gesprochene Wort als
Quell jeglicher Ordnung. Wer das Wort neu ordnet, der versteht wie
die Welt im Innersten funktioniert.


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