Klärung

politicaleconomy, Donnerstag, 19.02.2015, 10:32 (vor 3945 Tagen) @ Fabio10844 Views
bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 19.02.2015, 11:21

Hallo Fabio,

wird der saldenmechanische Begriff "Guthaben" nach dem "allgemeinen
Sprachgebrauch" (Wikipedia) verwendet?
("Darüber hinaus wird im allgemeinen Sprachgebrauch Guthaben auch mit
Vermögen gleichgesetzt" http://de.wikipedia.org/wiki/Guthaben).

Stüzel verwendet den Begriff so gar nicht. Ich habe ihn verwendet, um die Analogie JEDER Forderung (auch einer Forderung einer NIchtbank an eine Nichtbank) zu einem Bankkonto hervorzuheben, also in gewissem Sinn JEDER so etwas wie eine Bank ist, in dem Sinn, wie Perry Mehrling es hier beschreibt (wieder eine Analogie, die die ebenfalls existierenden Unterschiede außen vor läßt).

Es war also eine Analogie, die ich verwendet habe, keine ganz korrekte Verwendung des Begriffs. Denn der Begriff "Guthaben" meint normalerweise einen Saldo - das Ergebnis der Verrechung mehrerer Forderungen und Verbindlichkeiten und damit "Netto-Finanzvermögen". Das ist eine Rechengröße, keine konkrete Forderung gegen eine spezifische Person.

Mit "Vermögen" kann man "Guthaben" deshalb nicht gleichsetzen, weil "Guthaben" ein Saldo aus Forderungen darstellt, während "Vermögen" auch "Sachvermögen" einschließt, also auch forderungslose Vermögenswerte (die keine Gläubiger- und Schuldnerseite haben, sondern nur einen Eigentümer).

Also wenn ich eine Bundesanleihe halte, dann ist das mein "Guthaben" und
die Kehrseite der Medaille der Staatsschuld?

Ja, aber "Guthaben" in Anführungszeichen (nur als Analogie, genaugenommen nicht ganz korrekt, s.o.). Bei der Staatsanleihe ist Dein Vermögen die "Schuld" (Verbindlichkeit) des Staates.

Heißt das jetzt, daß der Staat schuld daran ist, daß Du Vermögen hast?!?!? [[zwinker]] [[zwinker]] [[zwinker]] (Ich hoffe, die Ironie ist halbwegs verständlich)

Gruß
PE


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