Jetzt hattest Du es fast...
Lieber Azur,
Geld ist keine Person
Richtig.
und keine verbindliche Beziehung zwischen einem
Schuldern, der eine Verbindlichkeit zu erfüllen hat, und einem Gläubiger,
der eine Forderung hat.
Doch, fast.
"Geld ist ein zeitlich befristetes Schuldverhältnis (Kredit, Anleihe etc,), dessen Gültigkeit (geldpolitische Operation) die Zentralbank kraft Autorisierung beurkundet und diese Notationen anschließend z.B. in Form von Banknoten oder Münzen aushändigt. Bei der Zentralbank muss dazu der Schuldtitel (nicht jeder x-beliebige, sondern nur notenbankfähige Sicherheiten) hinterlegt werden."
@Ashitaka
Geld = Schuldverhältnisse + Sicherheiten + Gültigkeit + Notation
Auch Du kannst Dich nun hin und herwinden. Aber das ändert nichts daran,
dass man auch praktisch nichts aus einem Geldschein verlangen kann.
Geldschein ist zum "verlangen" ungeeignet.
Und wenn jemand eine Millionen schweizer Franken hat: Solange keiner
dafür z. B. das Gewüschte verkaufen will, passiert eben gar nichts. Es
gibt keine Pflicht eines anderen das Angebot auf Zahlung gegen eine
Leistung anzunehmen (Ausnahme Kontrahierungszwang für Monopolisten).
Richtig. Der Hund wird an der Leine gezogen, nicht geschoben.
Alle wollen Geld...weil sie müssen.
Das "Gewünschte" wird verkauft werden, wenn der Eigentümer unter Schuldendruck gerät. In einer Wirtschaft geraten alle früher oder später unter Schuldendruck und müssen Nachschuldner rekrutieren (Eigentum verteidigen) oder sich mittel Herausgabe von Eigentum entschulden.
Geld hat die Funktion Schuldentilgungsmittel...vor allem Abgabeschuldentilgungsmittel, nachrangig Kontraktschuldentilgungsmittel.
Erst Abgabe und Tribut,
dann Kauf und Bezahlen.
Allein das Recht entscheidet, ob es eine Zahlungspflicht gibt.
Rechtskenntnis ist dabei von Vorteil.
Weil das Recht ein Machtbastard ist wie das Geld.
Ohne bewaffnete, zwingende Macht nur Urschuld und nichts Anderes - keine Abgabe, kein Eigentum, kein Geld, kein Zins, kein Recht, kein Wirtschaften usw.
Liebe Grüße
Silke