Danke

azur, Dienstag, 17.02.2015, 23:17 (vor 3946 Tagen) @ Silke11242 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 18.02.2015, 00:01

Lieber Azur,

Liebe Silke,

danke sehr.

Geld ist keine Person


Richtig.

Oh, da bin ich jetzt richtig happy [[zwinker]] [[herz]]

und keine verbindliche Beziehung zwischen einem
Schuldern, der eine Verbindlichkeit zu erfüllen hat, und einem

Gläubiger,

der eine Forderung hat.


Doch, fast.

Dann wollen wir mal sehen. Wir sehe erst mal ein Zitat eines Mannes, der vom Recht nun wirklich gar keine Ahnung hat, wo aber, wie in der Wirtschaft klar ist, dass es ein konkret geschuldete Leistung eines konkreten Schuldners an einen konkreten Gläubiger geben muss, damit man von Forderung reden kann.


"Geld ist ein zeitlich befristetes

Zeitlich befristet? Auf den meisten Geldstücken steht nur die Erstellung, nicht aber ein Fristende.

Schuldverhältnis

Nein!

Es braucht für ein Schuldverhältnis zwei Personen: Eine Schuldner und einen Gläubiger.

Geld ist keine Person. Und keine Beziehung zwischen einem konkreten Schuldner und einem kokreten Gläubiger.

Geld ist also kein Schuldverhältnis.

Also schon mal gründlich falsch.

Ashitaka kann viel behaupten, wenn der Tag lang ist. Wenn es einer Überprüfung nicht stand hält, ist es schlicht falsch (wie fast durchweg, er hat eben nicht das entsprechende Wissen, und schlägt nicht nach).

(Kredit, Anleihe
etc,),

Naja...

dessen Gültigkeit (geldpolitische Operation) die Zentralbank kraft
Autorisierung beurkundet

Das ist falsch, weil das Bundesbankgesetz angeordnet, dass es gilt. Diese Gültigkeit geht bestenfalls indirekt aus der Banknote hervor, weil sie beschaffen ist, wie das das Gesetz anordnet.

Sieh auf einen Geldschein oder eine Münze (auch ganz klar rechtlich eine Urkunde) und lies: Da ist der Ersteller ausgewiesen, ein Zahl, eine Währung. Und das war es dann auch schon.

Es wird kein Schuldverhältnis ausgewiesen.

und diese Notationen anschließend z.B. in Form
von Banknoten oder Münzen aushändigt. Bei der Zentralbank muss dazu der
Schuldtitel (nicht jeder x-beliebige, sondern nur notenbankfähige
Sicherheiten) hinterlegt werden."

Und was ist von dem in dem letzten Satz Beschriebenen auf dem Geldschein ausgewiesen? Oder auf einer Münze? Nichts!

Geldscheine und Münzen gehen übrigens immer in Eigentum über. Diese Urkunden kann man nach Belieben verwenden. Damit bezahlt man Geldschulden, die man hat: Steuern, vertraglich vereinbarte Zahlungen usw. Es ist ein Zahlungsmittel.

Also falsch:

Geld = Schuldverhältnisse + Sicherheiten + Gültigkeit + Notation

Stückweise?

Geld = Schuldverhältnisse

Nein ganz sicher nicht. Lies nach, was ein Schuldverhältnis ist. Habe Ashitka genug Fundstellen genannt. Finden man auch ganz einfach

+ Sicherheiten

Kein Geldstück weist eine Sicherheit aus.

+ Gültigkeit

Nein, die resultiert aus § 14 BBankG

+ Notation

Ashitka verwendet Begriffe gern falsch.

Auch Du kannst Dich nun hin und herwinden. Aber das ändert nichts

daran,

dass man auch praktisch nichts aus einem Geldschein verlangen kann.


Geldschein ist zum "verlangen" ungeeignet.

Ganz genau!

Was ist denn zum Verlangen können geeignet, also um einen Anspruch (siehe Legaldefinition, nicht was sich Ashitka da wild herbeidenken wollte) geltend machen zu können?

Nur ein Schuldverhältnis!

Also von einem Gläubiger gegenüber einem Schuldner über eine konkrete Leistung, wie z. B. Lieferung von 100 Sack Bohnen gegen eine Summe X der Währung Y.

Wer einen Anspruch hat, also eine Forderung inne hat, der nicht entgegensteht (einfache Anspruchsprüfung wurde mehrfach gezeigt), der kann durchsetzbar verlangen!

Z. B. die Zahlung einer bestimmten Menge Geld.

Und wenn jemand eine Millionen schweizer Franken hat: Solange keiner
dafür z. B. das Gewüschte verkaufen will, passiert eben gar nichts.

Es

gibt keine Pflicht eines anderen das Angebot auf Zahlung gegen eine
Leistung anzunehmen (Ausnahme Kontrahierungszwang für Monopolisten).


Richtig. Der Hund wird an der Leine gezogen, nicht geschoben.
Alle wollen Geld...weil sie müssen.

Das sehe ich auch klar so. Der Inhaber einer Geldnote hat ja ein attraktives Gut in seinem Eigenbesitz. Alle gieren dannach, die meisten, weil sie das Geld brauchen. Der Inhaber eines Geldnote kann also dafür erwerben, wenn es nur jemanden gibt, der ihm das Geld abnimmt (denken wir an galoppierende Inflation usw.)

Das "Gewünschte" wird verkauft werden, wenn der Eigentümer unter
Schuldendruck gerät.

Ja klar, so ist das.

In einer Wirtschaft geraten alle früher oder später
unter Schuldendruck und müssen Nachschuldner rekrutieren (Eigentum
verteidigen)

Ja, klar.

oder sich mittel Herausgabe von Eigentum entschulden.

Vorsicht: Man kann sich aber auch durch andere Leistungen, als Veräußerungen von Eigentum entschulden. Denke an Frondienste. Oder an einen einfachen Arbeits- bzw. Dienstvertrag. Da wird Arbeit geschuldet.


Geld hat die Funktion Schuldentilgungsmittel...

Natürlich.

vor allem
Abgabeschuldentilgungsmittel, nachrangig
Kontraktschuldentilgungsmittel.

Das ist doch nicht Dein Ernst, oder?

Du kannst ja mal schauen, in welchen Reihenfolgen Schuldner zu befriedigen sind, für die Gebiete, wo das geregelt ist (der einzelene entscheidet sonst frei, wann er wem etwas zahlt, und wenn er dazu im einzelnem gezwungen wird).

Kontrakt heißt klar Vertrag.

Es geht also um Schulden aus rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnissen.

Der Staat hat klar die besten Druckmittel, um die Zahlungen an sich erzwingen zu können. Wenn aber einer 1.000 Euro hat, und er zahlt erst einen anderen damit, und dann ist er gegenüber dem Staate blank, dann gilt der alte Satz, wonach der Kaiser keinem nackten Manne in die Tasche greifen könne.

Erst Abgabe und Tribut,
dann Kauf und Bezahlen.

Das stimmt so schlicht nicht.

Es ist auch nicht notwendig, um erklären zu können, dass man mit gesetzlichen Zahlungsmitteln sowohl Tribut als auch andere Zahlschulden begleichen kann.

Allein das Recht entscheidet, ob es eine Zahlungspflicht gibt.
Rechtskenntnis ist dabei von Vorteil.


Weil das Recht ein Machtbastard ist wie das Geld.

Das ist nur zum Teil so: Es gibt durchaus eine Menge Interesse an Masstäben für ein friedliches Miteinander, und an verbindlichen Entscheidungen. Es ist vielmehr so, dass das Recht verschieden Funktionen hat, nicht nur die Macht zu sichern (gegen die Macht wird es nicht gefasst sein, das ist klar, denn es liegt ja in den Händen der Machthaber).

Ohne bewaffnete, zwingende Macht nur Urschuld und nichts Anderes - keine
Abgabe, kein Eigentum, kein Geld, kein Zins, kein Recht, kein Wirtschaften
usw.

Ja, das ist zu vielen Teilen so, aber das ändert nichts an dem, was ein Zahlungsmittel ausmacht.

Liebe Grüße

Ebenso.

azur

--
ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.


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