Siehe mein Antwort an A - Man greift mittels Forderungen auf ein Guthaben zu
Guthaben ist also der Oberbegriff. Insbesondere handelt es sich bei dem
Guthaben um eine Forderung (untergeordneter Begriff) gegenüber einer
Bank.
Der Satz ist Unfug.
Schau was eine Forderung ist!
Es gibt viele Forderungen, nicht nur welche, mit denen man auf ein Guthaben zugreifen kann.
Also kann schon von daher Guthaben kein Oberbegriff für Forderungen sein.
@azur:
Dachte eigentlich auch, dass wenigstens darüber Einigkeit besteht.
Wieso denn nur?
Wenn jemand z. Barggeld bei der Bank einzahlt, die dort ein Guthaben bildet, hat er einen Rückzahlungs-Anspruch auf die Summe, mithin kann er mindestens eine Forderung an die Bank richten, über die volle Summe oder mit anderen bzw. kleineren Forderungen stückweise auf das Guthaben zugreifen.
Bankguthaben können auch anders entstehen, wie bekannt. Etwa wenn Arbeit- oder Auftraggeber oder sonstwer auf ein Konto der Abeit- oder Auftragnehmer überweisen (oder wenn man etwas verkauft hat, dann kann die Kaufsumme auf das Konto überwiesen werden usw. - es gäbt massen Beispiele).
Darauf kann der Kontoinhaber zugreifen, im Rahmen des Guthabens.
Dass ich ansonsten eher Deiner Argumentation folgen kann, bleibt davon
unbenommen.
Das freut mich.
Eine Forderung ist eine Forderung, und kein Guthaben. Ein Guthaben ist ein Guthaben, und keine Forderung. Das sind unterschiedliche Begriffe für unterschiedliches.
LG
LG
azur
--
ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)
Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.