Bezahlung mit Zahlungsmitteln bewirkt Erlöschen einer konkreten Geldschuld

azur, Dienstag, 17.02.2015, 23:34 (vor 3944 Tagen) @ Ashitaka11250 Views

Geld ist wie vieles ein Ding. Es heißt ja nicht umsonst:
Zahlungs-Mittel.


Der Begriff "Zahlungsmittel" ist einzig und allein aus funktionaler Sicht
zu verstehen, d.h. dadurch, dass man Geld als das "Mittel zu diesem Zweck"
erklärt, d.h. es der Erreichung eines Zieles dienen soll.

Ja und? Bezahlung mit Zahlungsmitteln bewirkt Erlöschen einer konkreten Geldschuld.


Ich schrieb bereits: Wenn Dottore von Geld = Kredit (Schuldverhältnis)
schreibt,

Geld ist kein Schuldverhältnis.

Geld in ein Ding.

Ein Schuldverhältnis erfordert zwingend einen konkreten Schuldner, einen konkreten Gläubiger, und eine konkret zu erbringende Leistung.

Alles andere ist kein Schuldverhältnis.

dann erklärt er nicht nur die Funktion, sondern das Wesen des
Geldes (=Schuldverhältnis).

Das Wesen eines Schuldverhältnisses macht ganz klar aus, dass zwingend einen konkreten Schuldner, einen konkreten Gläubiger, und eine konkret zu erbringende Leistung gibt.

Er erklärt das Wesen (Eigenschaft) des Geldes
und nicht nur dessen Funktion (Mittel zum Zweck).

Das stimmt ja ebenfalls klar nicht:

"dottore: "Geld ist aber ein Schuldendeckungsmittel, denn ich bezahle mit Geld die Schuld, die ich durch und nach dem Abschluss eines Kauf- oder Tauschvertrages (immer Schuldrecht!) eingegangen bin." http://www.dasgelbeforum.net/ewf2000/forum_entry.php?id=47770

Weiter z. B. auch was Geld und dessen Benutzung als Bezahlung bewirkt:
http://www.dasgelbeforum.net/ewf2000/forum_entry.php?id=26315

Geld (das
Schuldverhältnis)

Es kann kein Schuldverhältnis sein, weil es nichts beinhaltet, was ein Schuldverhältnis ausmacht.

ist eine Systemeigenschaft

Das sagt gar nichts aus.

die ohne das System
(Herrschaft, Gewalten, Vollstreckung) nicht definierbar ist.

Ja, es wird ja erklärt: Eben durch das Recht!

Es ist definiert, wie Geldschulden entstehen, erfüllt werden können, wie man bezahlt, womit man bezahlt usw. Alles ganz klar.


Ein Mittel ist nicht nur ein Ding.

Ja, natürlich nicht. Es hat verschiedene Funktionen und Aspekte.

Ding als Abgrenzung zu einem Träger von Rechten und Pflichten. Oder als Abgrenzung zu einem Schuldverhälltnis. Es ist nur ein Zahlungs-Mittel. Insofern klar ein Ding.

Wenn ich jemanden in einen Vertrag
dränge, dann kann dieser Vertrag ein nicht zu unterschätztendes Mittel
zum Zweck sein.

Was soll denn das?! Natürlich sind Verträge ein Mittel zum Zweck.

Was denn sonst?

Aber ein Geldschein ist eben kein Vertrag. Damit bezahlt man Verpflichtungen z. B. aus einem Vertrag (Rechtsgeschäft, oder aus gesetzlichen Tatbeständen heraus).

Ein Geldschein ist auch kein Gesetz.

Ein Geldschein ist ein Zahlungsmittel.


Quizfrage: Ist der Vertrag (das Verhältnis) ein Ding?!

Kommt darauf an.

Geldstücke sind jedenfalls weder Vertrag, noch Schuldverhältnis, noch Forderung.

Es ist ein Ding, mit dem man bezahlen kann.

Und das ist ja schon eine Menge wert.

--
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