Du kannst nicht begreifen, was einfache Begrifflichkeiten bedeuten
Ganz wie zu erwarten: Nun sei eben irrelevant, wie Forderung und Schuldverhältnis definiert sind.
Klar, ist doch egal was andere und das Recht definiert und regeln.
Auch beim z. B. beim Eigentum, das durch das Recht definiert ist, welches klar regelt, wie es übertragen und verwendet wird usw.?
Völlig unerheblich gegen - wohlgemerkt - Deine Auffassungen und Annahmen.
Und das sind wir dann wieder bei Ignoranz, Missinterpretationen und schlichtem Unwissen.
So wie wir das aus der Sokalaffäre kennen.
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=335089
Mit Deinem: "Ich mach' mir die Welt - widdewidde wie sie mir gefällt." kannst Du aber nicht belegen, was in eine Forderung ist. Die ist überall das Gleiche, eine verbindliche Verpflichtung eines Schuldners gegenüber einem bestimmten Gläubiger.
Aus einem Geldschein heraus kann man nichts fordern, nichts verlangen oder einklagen.
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ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)
Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.