Forderung gegen eine Bank

Fabio ⌂, München, Freitag, 20.02.2015, 08:33 (vor 3944 Tagen) @ Ashitaka10491 Views

Guthaben ist also der Oberbegriff. Insbesondere handelt es sich bei dem
Guthaben um eine Forderung (untergeordneter Begriff) gegenüber einer Bank.

@azur:
Dachte eigentlich auch, dass wenigstens darüber Einigkeit besteht.
Dass ich ansonsten eher Deiner Argumentation folgen kann, bleibt davon unbenommen.

LG

Fabio

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“We are on strike against the dogma that the pursuit of one’s happiness is evil. We are on strike against the doctrine that life is guilt." John Galt

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