Forderung gegen eine Bank
Guthaben ist also der Oberbegriff. Insbesondere handelt es sich bei dem
Guthaben um eine Forderung (untergeordneter Begriff) gegenüber einer Bank.
@azur:
Dachte eigentlich auch, dass wenigstens darüber Einigkeit besteht.
Dass ich ansonsten eher Deiner Argumentation folgen kann, bleibt davon unbenommen.
LG
Fabio
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“We are on strike against the dogma that the pursuit of one’s happiness is evil. We are on strike against the doctrine that life is guilt." John Galt
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