Geld ist keine Person und damit

azur, Dienstag, 17.02.2015, 10:18 (vor 3945 Tagen) @ Fabio11103 Views

Hallo Fabio,

nach dem Recht ist es eben so: Alles was keine Rechte und Pflichten tragen kann, ist (bestenfalls*) ein Objekt. Ein Rechtsobjekt, und kein Rechtsubjekt.

Geld ist wie vieles ein Ding. Es heißt ja nicht umsonst: Zahlungs-Mittel.

Geldschulden entstehen, wie jedes Schuldverhältnis, konkret zwischen konkretem Schuldner und konkretem Gläubiger über eine konkret bestimmte Leistung.

Geld kann man also schulden, also die Bezahlung einer konkreten Summe (was meinst Du, was bei Gericht gerechnet wird - ständig und massig wird Beziffert, wie man das im Fachgebrauch bezeichnet, und darüber geurteilt). Geld ist eine Gattungsschuld wie andere und wird so behandelt.

Was sollen Juristen auch anderes machen: Die Frage ist doch immer, hat jemand einen berechtigten Anspruch?

Wenn die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind, dann ist der Anspruch zu erfüllen.

Wenn es ein Anspruch auf Zahlung ist, dann muss bezahlt werden, mittels des Zahlunsmittels (siehe aber auch u. a. die Aufrechnung).

Wenn schon bezahlt wurde, oder der Anspruch anders untergegangen ist (oder gehemmt), dann kann der Anspruch auf Zahlung nicht mehr durchgesetzt werden.

Klar, es soll keiner doppelt bezahlen sollen und Rechtssicherheit (andere sprechen von der Erwartungssicherheit) gegeben sein.

Es tut mir leid, aber was auch immer herausgelesen werden soll: Es ist nun mal so, wie ich es hier mitteilen darf.

Geld ist ein Ding.

Mit besonderen Eigenschaften, besonderer Herkunft usw. Aber das gilt auch für andere Dinge.

Viele freundliche Grüße

azur


* es gibt auch Dinge, die nicht eigentumsfähig sind: Menschliche Köper, der Himmel, die Luft usw.

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ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.


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