Eine Forderung ist eine Forderung - und kein Guthaben

azur, Freitag, 20.02.2015, 11:19 (vor 3946 Tagen) @ Ashitaka10491 Views

Kleiner Hinweis: Der Satz "Ein Guthaben ist keine Forderung" stammt von
dir.

Das war etwas spät.

Es bleibt dabei: Eine Forderung ist ein Recht etwas zu von jemanden genauem etwas genaues verlangen zu können.

Der Bgriff Guthaben ist kein Oberbegriff für Forderungen.

Das ist schwerer Unfug:

Du verstehst es nicht: Guthaben ist ein Oberbegriff (siehe oben), die
Forderung gegen die Bank in Bezug darauf ein diesem untergeordneter
Begriff.

Was denkst Du Dir da nur wieder aus?

Wenn man ein Guthaben bei jemanden hat, hat man Ansprüche darauf, mithin Forderungen das Guthaben betreffen.

Wer ein Guthaben von z. B. 1.000 Euro hat, der kann 1.000 Euro fordern. Oder natürlich stückweise. Dem, der Anspruch auf das Guthaben hat, der kann verlangen, dass es wie vereinbart verwendet wird. Entweder er kann verlangen es ganz oder einen Teil der Summe auszahlen zu lassen oder ganz bzw. teilweise überwiesen wird.

Deine hilflosen Versuche irgend etwas anderes herauslesen zu wollen und wild Oberbegriffe für den Begriff Forderung erfinden zu wollen, sind sinnlos. Du hast vom Recht keinerlei Ahnung und Deine Versuche führen fast durchweg zu falschen Ergebnissen!

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ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.


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