Dein Betreff ist wieder nur falsch. Wenn etwas ins Leere führt...

azur, Mittwoch, 18.02.2015, 02:35 (vor 3945 Tagen) @ Ashitaka11041 Views


Der Reihe nach: Azurs Satz "Nur Rechtssubjekte können Träger von Rechten
und Pflichten sein", führt an dieser Stelle nämlich ins Leere.

Wenn etwas ins Leere führt, dann wohl Diskussionen mit Dir.

Du weigerst Dich zu lernen, was ein Schuldverhältnis ist.

Da gibt es einen konkreten Schuldner, einen konkreten Gläubiger, konkrete Leistungspflichten.

Aus Geld, dem Zahlungsmittel, geht nicht hervor, wer wem was schuldet! Wie auch, denn solch eine Forderung geht aus dem Geldschein nicht hervor. Geld ist eben keine Forderung.

Du kannst nun weiter Dinge behaupten oder erfinden, aber mit rechtlich verbindlichen Sachen hat das wieder rein gar nichts zu tun. Deine Interpretationen sind nur mutwillig, aber nicht richtig.

Geld ist kein Schuldverhältnis. Es ist ein Rechtsobjekt, nicht mehr.

Winde Dich wie Du willst, behaupte angebliches Wissen, es wird nicht anders.

Jeder der Nachlesen kann, was ein Schuldverhältnis ist, kann leicht erkennen, das Geld eben keines ist.

--
ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.


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