Falsch, man klagt z. B. auf Leistung, auf Zahlung, nicht auf Geld

azur, Dienstag, 17.02.2015, 11:51 (vor 3946 Tagen) @ Zarathustra11029 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 17.02.2015, 14:07

Wenn jemand verpflichtet ist zu einer Zahlung, dann hat der Gläubiger ein Forderung und der Schuldner eine Verbindlichkeit: http://de.wikipedia.org/wiki/Verbindlichkeit

"Seine Verbindlichkeit erlischt erst, wenn ein Leistungserfolg eingetreten ist."
http://de.wikipedia.org/wiki/Schuldner#Pflichten_des_Schuldners

Man kann auf Zahlung von Geld nur verurteilen lassen, wenn man gegen einen Schuldner einen entsprechenden Anspruch auf Leistung hat.

AUF Leistung, wie etwa eine Bezahlung, kann geklagt werden. Ein solches Urteil kann vollstreckt werden.

AUS einem Guthaben oder einer Banknote selbst heraus kann nicht geklagt werden. Daraus erwächst keine Forderung oder keine Verbindlichkeit.

(siehe aber Annahmeverzug - es kann im Interesse des Schuldners sein, dass er bezahlen kann, z. B. aus steuerlichen Gründen).

Geld ist keine Forderung oder Verbindlichkeit.

Wenn Dir eine Banknote gehört, kannst Du damit bezahlen.

Aber niemand hat daraus eine Forderung oder Verbindlichkeit. Diese erwachsen nur aus gesetzlichen Tatbeständen und/oder Rechtsgeschäft (vor allem Vertrag).

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