Du kommst einfach nicht auf den grünen Zweig

Ashitaka, Freitag, 20.02.2015, 15:19 (vor 3946 Tagen) @ azur10486 Views
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 20.02.2015, 15:57

Es bleibt dabei: Eine Forderung ist ein Recht etwas zu von jemanden
genauem etwas genaues verlangen zu können.

Nochmal: Ich erkläre, was ein Bankguthaben ist, nicht was eine Forderung ist. Was sollen immer diese Verdrehungen? Es bleibt dabei, dass du auf Erklärungen Bezug nimmst, die niemand abgelehnt hat.

Der Bgriff Guthaben ist kein Oberbegriff für Forderungen.

Richtig, denn eine solche Verallgemeinerung (für Forderungen), darum ging es gar nicht. Lese doch mal ganz genau, was in deiner Bibel (Wikipedia) steht und beziehe das Guthaben nicht auf alle möglichen Forderungen, sondern explizit auf die Forderung gegenüber einer kontoführenden Bank).

"Es handelt sich insbesondere um eine Forderung gegenüber einem kontoführenden Dritten, die sich konkret auf einem Bankkonto als Bankguthaben (Forderung gegenüber dem Kreditinstitut), einem Girokonto (Jedermann-Konto, Guthabenkonto) oder z. B. einer Prepaid-Karte (Forderung gegenüber der Telefongesellschaft) niederschlägt.

Du verstehst es nicht: Guthaben ist ein Oberbegriff (siehe oben), die
Forderung gegen die Bank in Bezug darauf ein diesem untergeordneter
Begriff.


Was denkst Du Dir da nur wieder aus?

"Guthaben ist der Oberbegriff für alle Habensalden auf Konten. Es handelt sich insbesondere um eine Forderung gegenüber einem kontoführenden Dritten" http://de.wikipedia.org/wiki/Guthaben

Der Oberbegriff Guthaben deckt also den Begriff Forderung gegenüber einem kontoführenden Dritten (Bank) ab.

Wenn man ein Guthaben bei jemanden hat, hat man Ansprüche darauf, mithin
Forderungen das Guthaben betreffen.

Das Guthaben ist kein Ding (auf das man zugreift), sondern ein Anspruch (Forderung gegenüber kontoführenden Dritten). Da kommst du ebensowenig drauf klar, wie auf alles andere, was auch nur im entferntesten mit Zuständen und Verhältnissen zu tun hat. Man merkt dies alleine daran, wie darauf bestehst, dass Schuldverhältnisse erfüllt werden. Ein befreundeter Jurist liest das hier mit und rät dir zur Nachhilfe: Ein Schuldverhältnis wird nicht erfüllt, es erlischt. Was du mit Erfüllung meinst, bezieht sich auf die Schuld (den Inhalt) aus einem Schuldverhältnis. Das sind so feine aber bedeutende Unterschiede. Zusammen mit deiner Erfindung des "Eigentums an Forderungen" kann ich dich nicht ernst nehmen, muss mich vor lachen zurückhalten. Ich lass dich lieber weiter den Apostel spielen und nutze dich (siehe ganz unten).

Wer ein Guthaben von z. B. 1.000 Euro hat, der kann 1.000 Euro fordern.

Ja, eine Anweisung tätigen, wodurch sein Guthaben verschwindet.

Oder natürlich stückweise. Dem, der Anspruch auf das Guthaben hat, der
kann verlangen, dass es wie vereinbart verwendet wird. Entweder er kann
verlangen es ganz oder einen Teil der Summe auszahlen zu lassen oder ganz
bzw. teilweise überwiesen wird.

Ja, ein Guthaben (deckt begrifflich die Forderung gegen Bank ab; siehe oben) kann angewiesen (Aufforderung) werden, wodurch begrifflich kein Guthaben mehr existiert. Oder hast du nach einer Überweisung noch den selben Habensaldo, wie vor dieser Überweisung?

Quizfrage: Wie passt die fehlende Forderung mit der Zession zusammen? Ich hab da so ein paar Beiträge in Erinnerung, die dich die nächsten Tage wieder beschäftigen werden.

--
Der Ursprung aller Macht ist das Wort. Das gesprochene Wort als
Quell jeglicher Ordnung. Wer das Wort neu ordnet, der versteht wie
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