Lieber von Grund auf - Geld ist keine Forderung, sondern damit kann man Forderungen bedienen.
Geld ist keine Person
Wie Du nun zeigst, hast Du ebenfalls keine Rechtskenntnisse erworben.
Aber
auch Du tust so, als könnest Du es wissen.
Ja, das wissen wir alle.
Dann sollte Dir bewusst sein, dass nur Personen Forderungen innehaben
können.
Ja, das wissen wir alle. Was soll der Blödsinn?
Nein, das wussten nicht alle. Schön, dass Du es weist. Man geht lieber solide von Grund auf.
Nur Rechtssubjekte können Träger von Rechten und Pflichten haben.
Nein, sie können nicht Träger von Rechten und Pflichten haben.
Sie können nur welche sein.
Oh, entschuldige den Fehler. Sie können Träger von Rechten und Pflichten sein. Oder Rechte und Pflichten haben.
Ein
Ding kann keine Rechte tragen.
Wer hätte das gedacht. Als ob das zur Debatte stünde.
Ja, genau das steht u. a. zur Debatte. Kannst Du nicht lesen?
und keine verbindliche Beziehung zwischen einem
Schuldern, der eine Verbindlichkeit zu erfüllen hat, und einem
Gläubiger,
der eine Forderung hat.
Es dokumentiert Forderung/Verbindlichkeit und bietet dadurch
Funktionen
an.
Das ist schlicht falsch. Denn aus einem Stück Geld resultiert keine
Forderung.
Von resultieren spricht hier auch keiner ausser Dir, dem ewigen und
notorischen Verdreher.
Das stimmt eben nicht: Es wird behauptet, dass ein Geldstück eine Forderung beinhalte, ein Schuldverhältnis sei.
Da nützt auch keine Rabulistik.
Und dann noch eine weitere sinnlose Beleidigung, die man Dir ja mir gegenüber zumeist durchgehen lässt.
Es geht in Wirtschaft um das Gleiche wie im Recht: keine rethorischen
Forderungen sind gemeint,
Meinten Sie: rhetorisch. Unterirdische Rechtschreibung von Fachbegriffen.
Schön, dass Du Rechtschreibfehler erkennst. Es wäre auch schön, wenn Du rechtliche Fehler erkennen könntest. Und diese nicht bringst, wie in den vorigen Antworten von Dir - und hier wiederholt.
sondern welche, die ein Forderungsinhaber inne
hat.
Ach so. Forderungen sind Forderungen,
Falsch: Forderungen sind nur eine Forderung, wenn diese u. a.:
ein Forderungsinhaber inne hat.
Ja, wer wohl sonst.
Siehe da, der Zara, der schafft was weg. Das weiß er auch.
Aber es wird hier immer wieder geschrieben, Geld sei ein Schuldverhältnis. Dabei hat es nicht die klar definierten Merkmale.
Auch von Dir heute falscherweise (merke: Forderungen sind Ausdruck eines Schuldverhältnisses - was Du ja sicher schon wieder gewusst hättest).
Aber es wird hier immer wieder falsch geschrieben, Geld sei ein Forderung oder weise eine solche aus.
Man kann nun nachschauen, was eine Forderung ist - und schon sind Irrtümer vermieden.
Und auch Du irrtest hierbei in diesem Thread.
Diese muss sich immer konkret auf einen Schuldner bzw. einen
Verpflichteten richten und eine bestimmte Leistung beinhalten.
Nun wird es albern. Der Mann, der nicht erkennen kann, was ein Schuldverhältnis oder eine Forderung ist, und das Geld ebne kein Schuldverhältnis ist, den willst Du als Beleg anführen:
Nein.
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=337981
Der hat doch nun wirklich überhaupt keine Ahnung davon, was rechtlich zu Inhaberpapieren geregelt ist. Der denkt sich Unerhebliches zusammen. Der hat auch keinerlei Kenntnis vom Recht.
Der denkt, dass ein Anspruch nur entsteht, wenn man ihn geltend macht und weiteren Unfug?!
Den rufst Du als Zeugen? Wofür bitte?
Das ist fast alles bei dem grundlegend falsch, wie schon einfache Überprüfungen ergeben.
Das belegt rein gar nichts, sondern nur, was sich Ashitaka, mal wieder ohne es zu überprüfen, gelernt oder verstanden zu haben, zum Recht ausdenkt.
Studium von Oekonomie und Juristerei ist dabei eher von Nachteil,
weil
es
den Blick auf die Realität verzerrt.
So ein Unfug. Es ist vielmehr so, dass hier Nichtwissen Verzerrungen
liefert. Da wird dann mit Fachtermini rum hantiert, ohne diese zu
kennen.
Schlimmerweise werden diese nicht einmal nachgeschlagen, denn
Nichtwissen
ist ja nach Deinen Worten eben Trumpf.
Du willst Aussagen treffen, wie es z. B. in einem Urwerk zugeht.
In einem Uhrwerk, wenn schon.
Danke für die Rechtschreibkorrektur.
Und
nimmst an, es sei von Vorteil die Begriffe für die Teile und
Zusammenhänge nicht exakt zu kennen?
Wenn man die Begriffe noch nicht mal buchstabieren kann, dann kann man es
gleich bleiben lassen.
Rabulistik bleibt Rabulistik, auch wenn das Wort einen Schreibfehler enthält.
Du kannst vielleicht Forderung und Schuldverhältnis buchtstabieren, aber nicht definieren.
Das Recht allein entscheidet, ob eine Forderung bestand hat.
Dieser juristische Satz ist auch wieder falsch.
Nein, der ist letzlich in jeder Form korrekt.
Wo lässt Du eine Forderung überprüfen im Konfliktfall?
In aller Regel durch einen Rechtskundigen, der es nicht an Hand seiner Meinung, sondern an Hand vom Gesetz entscheidet.
Wenn der Richter urteilt, dass gezahlt werden muss, dann kann das auch vollstreckt werden.
Wenn Du meinst, dass die Menge von Zahlungspflichten ohne Mitwirkung von Juristen geprüft wird, dann sagt das nichts darüber aus, was im Endeffekt entscheidet.
Korrekt ausformuliert lautet dieser Satz entwedera) Das Recht allein entscheidet, ob eine Forderung bestand.
Oder
b) Das Recht allein entscheidet, ob eine Forderung Bestand hat.
Danke für den Hinweis.
Es gilt übrigens beides.
Dies ist seit
schieren Ewigkeiten und unter verschiedensten Herrschaften immer gleich
gefasst worden: Forderung eines Gläubigers gegenüber einem Schuldner
über eine Leistung bestimmten Inhalts.
Inhaberpapiere vergessen
Nein, das wurde lang und breit in diesen Zusammenhang diskutiert: Geld ist nur Inhaberwertpapierten gleich, aber kein Inhaberpapier. Und warum das so ist.
Ein Inhaberwertpapier verbrieft ein Recht im Sinne eines Anspruches. Geld verbrieft das nicht, weil es weder Schuldner, noch Gläubiger noch die mit einer Forderung verbundene konkrete Pflicht zur Leistung verbrieft.
; mal ganz abgesehen davon, dass dies nichts zur
Widerlegung der Feststellung beiträgt,
Das Gegenteil ist klar der Fall.
dass „alles Geld immer nur eine
Forderung ist und sein kann (egal, wie geschickt verpackt)“.
Egal wie: Geld ist keine Forderung, da kannst Du das noch so oft wiederholen (und oben in Abrede stellen wollen, dass das überhaupt diskutiert wird!)
Es ist ein Zahlungsmittel. Geld weist keinen Schuldner, keine Leistungspflicht, keinen Gläubiger aus, drückt auch solches nicht aus. Dann ist es keine Forderung.
Wie wolltest auch ausgerechnet Du mit Deinem chaotisch verdrehten
Geschwurbel diese debitistische Kernaussage widerlegen können?
Haha, lächerlich. Eine kleine weitere Beleidigung kann nicht verdecken, was Dir an Wissen fehlt, um das überhaupt ansatzweise einschätzen zu können.
Wen wer etwas anderes glauben mag, ist er nur ein Glaubender. Aber hat
eben keine Ahnung, weil kein Wissen.
LOL.
Du bist doch sonst so gegen pure Annahmen, oder?
Sei kein Glaubender, sondern schau nach. Und zwar dort, wo verbindlich erklärt ist, was ein Schuldverhältnis oder eine Forderung ausmacht.
Der Debitismus beschreibt die durch Oekonomie und Juristerei
verzerrte
Wirklichkeit.
Das hört sich ja salbungsvoll an, der Fakt ist nur, dass man sehr wohl
verstehen kann, wie das mit Forderungen, Schuldverhältnissen usw. ist,
wie
Schulden entstehen und verlöschen, ohne dass man den Debitismus
aufgeben
muss.
Ulkige 'Fachtermini' aus der azurschen Küche: Verlöschende
Schulden.
Das Gesetz spricht von Erlöschen. Du kannst aber nicht mal wissen, ob auch verlöschen verstanden wird.
Muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Das sind Fachtermini aus dem
Buddhismus, aber nicht aus dem Debitismus. Bitte nicht verwechseln.
Ja, vom Buddhismus war auch heute die Rede. Da bin ich wohl durcheinander gekommen. Fakt ist, dass eine erloschene Schuld wie eine verloschene Sache ist: Aus, kraftlos, tot (auch "der Anspruch ist tot" usw. gehören zum Reden unter Rechtskundigen, wie Du noch nicht einmal weist!).
Hoffe, Du hast Dich wenigstens hinsichtlich des Buddhismus etwas schlauer gemacht. Bisher haben Deine puren Annahmen dazu auch kein Wissen gezeigt. Du wirst doch hoffentlich nicht leugnen, dass Du meinstest etwas über den Buddhismus sagen zu können.
Wer im Namen des Debitismus Falsches verkünden will, der tut diesem
gewiss keinen Gefallen.
Allerdings! Drum schreibst Du jetzt an die Wandtafel, „dass alles Geld
immer nur eine Forderung ist und sein kann“, und zwar so lange, bis Du's
intus hast!
Erstens: Ist der Satz ja falsch.
Zweitens: Gegenvorschlag: Du schaust endlich nach, was eine Forderung ist. Dann kannst Du sehen, ob Geld eine Forderung ist, und musst Dir nichts zurechtlegen.
Wir sind hier nicht in der Klippschule.
Nehme fest an, dass auch dottore nichts dagegen hat, wenn alles
gründlich
geklärt wird.
Ja, davon gehe ich auch aus,
Wenigstens da sind wir uns einig.
wenngleich alles bereits gesagt ist, bloss
noch nicht von Dir, nämlich, „dass alles Geld immer nur eine
Forderung ist und sein kann“.
Nein, Geld ist keine Forderung. Eine Forderung ist Teil eines Schuldverhältnisses, wo es einen bestimmten Schuldner, einen bestimmten Forderungsinhaber, bestimmte Verpflichtungen zu bestimmter Leistung geben muss.
Geld ist ein Zahlungsmittel und keine Forderung!
Was Geld ist und was Geld kann, sind nämlich zwei
verschiedene Paar Schuhe, die Dir der Kollege Ashitaka aber bereits in
endlosen Versuchen erfolglos anzuziehen versuchte.
Das ist inhaltsleer. Juristen nennen sich unter einander Kollegen. Das bist weder Du, noch der.
Was sich Ashitaka mal wieder gegen alles gesichertes Wissen ausdenkt, ist völlig ohne Relevanz.
Es geht ja nicht um Luftschlösser, in denen man schon beim ersten
Besehen
einfache Fachbegriffe falsch verwendet findet.
Eben. Drum fängst Du am Besten mit den einfachsten Begrifflichkeiten an:
Schulden verlöschen nicht. Sie erlöschen.
Man freut sich, dass Du vom Erlöschen von Schulden Kenntnis genommen hast. Dass man nicht auch vom Verlöschen sprechen kann, weißt Du gar nicht. Pure Bedeutungshuberei, Eristik.
Da wenden sich doch welche
ab, die in der Lage sind die Begriffe nachzuschlagen, oder Kenntnisse
von
Recht und Wirtschaft haben.
Ja, Zeit, dass Du damit anfängst.
Lächerlich. Aber auch Du projezierst ja gern.
Schau besser nach, was eine Forderung ist bzw. was eine Forderung beinhalten muss.
"Juristische Bedeutung
In der deutschen Rechtswissenschaft bezeichnet der Begriff „Forderung†einen Anspruch des Schuldrechts, der in den §§ 241 ff. BGB geregelt ist. Bisweilen wird auch das Synonym „Schuldverhältnis im engeren Sinne†benutzt. Für die Forderung spezifisch ist, dass sie auf einem Schuldverhältnis (im weiteren Sinne) beruht, vgl. § 241 Abs. 1 Satz 1 BGB. Dies unterscheidet sie von anderen, sogenannten dinglichen Ansprüchen, vor allem solchen des Sachenrechts. Forderungen gründen sich auf Personenbeziehungen, dingliche Ansprüche sind hingegen sachbezogen."
http://de.wikipedia.org/wiki/Forderung#Juristische_Bedeutung
Siehe auch weitere Erklärungen: Das ist überall das Gleiche.
Verweise auf Definitionen, was ein Schuldverhältnis ist, gab es hier unlängst reichlich.
Schau nach, und Du siehst, Geld hat ganz klar nicht die Bestandteile, die es haben müsste, um eine Forderung zu sein.
Da kannst Du Dich argumentieren, wie Du willst. Geld ist keine Forderung, sondern damit kann man Forderungen bedienen.
PS: Rückschau:
Dann sollte Dir bewusst sein, dass nur Personen Forderungen innehaben
können.
Ja, das wissen wir alle. Was soll der Blödsinn?
Und dann kommst Du dennoch mit dem Falschen: Geld sei eine Forderung.
Und dann wunderst Du Dich, dass Dir gesagt wird: Geld ist keine Person. Und keine Verpflichtung.
Du solltest nicht so tun, als habest Du vom Recht eine Ahnung. Du kannst nur rumdiskutieren, aber nicht mal nachschlagen und überprüfen.
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