Versuch es doch praktisch
Nichts von dem von mir Mitgeteiltem kannst Du so widerlegen.
Versuch es doch praktisch und klage aus dem Eigenbesitz von einer Banknote oder einem Geldschein oder einer Münze. Teile uns das Ergebnis mit.
Auf dem Eigenbesitz der Banknote erwächst keine konkreten Forderung - ebensowenig wie eine Verbindlichkeit.
Du kannst nun versuchen das Rechtliche zu negieren, aber das hat schlicht keinen Sinn.
Das von Dir angesprochene Paar Forderung und Verbindlichkeit: Es kann nur eine Person Träger von Rechten und Pflichten sein. Also kann nur eine Person eine Verbindlichkeit haben, die für einen konkreten anderen, den Gläubiger, eine Forderung darstellt. Auf eine Leistung, die nach dem Gesetz zulässig ist.
Geld ist keine Person und keine verbindliche Beziehung zwischen einem Schuldern, der eine Verbindlichkeit zu erfüllen hat, und einem Gläubiger, der eine Forderung hat.
Die Pflicht (mithin eine Forderung und eine Verbindlichkeit) zur Zahlung erwächst aus Gesetz und/oder Vertrag - nicht aus einem Geldschein.
Auch Du kannst Dich nun hin und herwinden. Aber das ändert nichts daran, dass man auch praktisch nichts aus einem Geldschein verlangen kann.
Und wenn jemand eine Millionen schweizer Franken hat: Solange keiner dafür z. B. das Gewüschte verkaufen will, passiert eben gar nichts. Es gibt keine Pflicht eines anderen das Angebot auf Zahlung gegen eine Leistung anzunehmen (Ausnahme Kontrahierungszwang für Monopolisten).
Allein das Recht entscheidet, ob es eine Zahlungspflicht gibt. Rechtskenntnis ist dabei von Vorteil.
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(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)
Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.