@Schneider: Das ist leider absolut falsch - Forderung von nirgendwen gegen nirgendwen gibt es nicht
Du hast eben kein entsprechendes Wissen von Recht erworben und denkst Dir nur etwas aus, dass aber nur falsch ist und ohne jede Relevanz.
Das ist schlicht falsch:
Du kannst es (noch) nicht sagen, weil es eine potentielle Forderung
beinhaltet, die Du richten kannst, an wen es Dir beliebt. Du wirst es also
erst in dem Moment konkret sagen können, wenn Du ihn weggibst und
entsprechende Gegenleistung forderst.
Es gibt aus dem beschriebenen Rechtsgeschäft, Geld gegen Leistung, zwei Schuldverhältnisse:
Die eine Seite schuldet Geld (ansonsten auch auch eine Leistung) und fordert die Gegenleistung.
Die andere Seite schuldet die Gegenleistung und fordert Geld.
Auch wenn es das bekannte Zug-um-Zug gibt: http://de.wikipedia.org/wiki/Zug_um_Zug - das ist keinesfalls der Regelfall.
Mal abgesehn davon, dass man vieles schulden kann, außer Geld, nämlich auch z. B. Veräußerungen, Nutzungen, Dienste, nennen wir sie nun den Schuldner der Geldschuld und den Schuldner der Gegenleistung (so eigentlich nicht korrekt, denn es gibt nicht nur Geldschulden und es gitb noch nicht einmal immer eine Gegenleistung, siehe Verpflichtungen aus z. B. deliktischen Tatbeständen und es gibt einseitige Rechtsgeschäfte, wie die Schenkung, bei z. B. eine Seite Geld schuldet, ohne Gegenleistung), so kann man die Gegenleistung grundsätzlich auch ohne Bezahlung fordern.
Oft ist die Bezahlung ja auch erst weit später vereinbart.
Schon dann, in dem Falle, dass der Zahlungstermin hinter dem Liefertermin für z. B. eine Ware vereinbart ist, stimmt Dein Beispiel nicht.
Jeder Rechtskundige sagt Dir, dass Du damit irrst.
Im Übrigen kannst auch Du nicht begreifen, was ein Verpflichtungsgeschäft ist, und wie Verpflichtungen erfüllt werden.
Wenn bezahlt ist, dann ist die Geldschuld erfüllt. Dafür nimmt man das Zahlungsmittel Geld, ein Objekt.
Die anderen adrenalingeschwängerten Alphamännchen anscheinend auch
nicht.
Ashitaka hat das in anderen Threads ausführlichst dargelegt.
Das ist ja lächerlich. Der ist völlig rechtsunkundig und erzählt nachweisbar fast durchweg nur falsches Zeug.
Möglicherweise tritt der 5 Euroschein als Forderung in die Welt und
anschließend verliert sich die Spur - zumindest für mich als
gehirngewaschener Mickymaus-Idiot, der sich keine weiteren Gedanken
macht.
Ja, Geld (Forderungen)
Geld ist keine Forderung.
Es gibt bei 'Geld' keinen Forderungsinhaber. 'Geld' selbst kann keine Forderung tragen, denn es ist ein bloßes Rechtsobjekt.
ist ein Verhältnis, das bei Bedarf namenlos werden
kann.
Und das kannst Du wie belegen?
Das ist lediglich von Dir ersonnen, aber hat mit dem, was eine Forderung ist, nichts, aber auch gar nichts, zu tun.
Eine unbestimmte Forderung von niemanden Bestimmten gegen niemanden Bestimmten, also von Niemand gegen einen anderen Niemand, gibt es nicht.
Wenn es eine Forderung auf Geld gibt, dann ist diese Forderung auch kein Geld, sondern man kann Geld verlangen bzw. damit schuldbefreien leisten.
Forderungen kann man abtreten. Geld dagegen anerkannt nicht, weil es eben keine Forderungsgegner, keinen Forderungsinhaber und keine zu fordernde Leistung gibt.
Den Wert verliert es dadurch selbstverständlich nicht, weil der
Forderungs-/Verbindlichkeitscharakter erhalten bleibt.
Das ist dann die wirklich wunderlichste Phantasie des Nichtjuristen Zara.
Es gäbe demnach (VOrsicht Falsch!) also keine Forderungsinhaber, keinen Forderungsgegenüber, alles im Nebel. Aber der von Zara, der nicht weiß, was eine Forderung ist, behauptet, dass es einen "Forderungs-/Verbindlichkeitscharakter" gegeben hätte. Das ist einfach nur schwerer Unfug und hat mit den klaren Definitionen und geltenden Regelungen dazu nichts zu tun (es wäre unzulässig geschmeichelt zu sagen, dass er dagegen argumentieren würde).
Merke Zara: Forderungen rühren aus Gesetz oder Rechtsgeschäft. Nicht aus einem Zahlungsmittel. Ein Zahlungsmittel ist auch keine Forderungsgrundlage. Damit kann keiner irgend etwas fordern.
Alles nur von Dir irgendwie Ersonnene ist lediglich Deine Esoterik.
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