Gähn
Hi Crisis,
ICH verwechsle nichts - DU weisst aber nicht den Unterschied zwischen der
einem Papier zugrundeliegenden Sicherheit und diesem Papier
als Sicherheit fuer ein weitergehendes, erst darauf
aufbauendes Geschaft.
Crisis, ich bitte dich. Für die ZB ist der Staatstitel immer eine "notenbankfähige Sicherheit".
Geht es dir jetzt noch um die Sicherheit der BuBa aus einem
Staatstitel,
NEIN - es geht um die Frage, ob der Inhaber des Papiers daraus
in eine vorher bezeichnete Sicherheit vollstrecken kann. Kann er nicht,
weder Zentralbank noch Privater.
Niemand vollstreckt hier in eine vorher bezeichnete Sicherheit (Sache). Der Gedanke ist absurd. Denn die Vollstreckung ist nur die Durchsetzung des Anspruchs aus einem vollstreckbaren Staatstitel. Der Anspruch lautet auf Euro, nicht auf Sicherheit. Der Staatstitel ist als Schuldtitel nur für die ZB eine Sicherheit, seine Rückkaufforderung der Vermögenswert. Für Private ist alles aus dem Staatstitel immer nur Vermögenswert. Der Unterschied? Vermögenswerte sind niemals sicher, sondern relativ (im Hinblick auf deren Werthaltigkeit). Jedem Debitisten hier ist klar, weshalb die Werthaltigkeit von Vermögen nie sicher ist, wovon sie immer abhängig ist.
oder weshalb driftest du auf die Besicherung von Kreditgeschäften
zwischen Nicht-Bank und Kreditinstitut ab?
Welchen Unterschied macht das?
Weil es Sicherheiten aus einem Schuldtitel (=Staatstitel) nur für die Zentralbank gibt. Für jeden anderen Gläubiger ist der Schuldtitel keine Sicherheit, sondern immer nur Vermögenswert (beleihbar). Was der Titel vermag, egal zu welchem Zeitpunkt, muss sich also noch herausstellen. Eine Sicherheit (Garantie) in Bezug auf Vermögenswerte gibt es nicht.
Für die ZB hingegen besteht die Sicherheit aus einem Staatstitel in dem Schuldverhältnis. Denn dadurch erst entstehen die in einer Währung bemessenen Vermögenswerte, entstehen Geldsummen. Dadurch wirds was mit den Noten und bleibt der Laden auf.
Nur die Bundesbank kriegt fuer dasselbe
Papier Sicherheiten gestellt, allen anderen nicht? Hast Du bitteschoen
Quellen?
Auf deutsch? Bei aller Liebe, ich versteh kein Wort.
und wollen doch die Ebenen mal klar auseinanderhalten.
Tust Du nie.
Doch, fein säuberlich. Anscheinend ist das Sicherheitenbedürfnis bei dir chronisch .... eigentümlich.
Ich erklärte, welche Sicherheit der Staatstitel für die BuBa bietet,
Welche? Steuern?
Wie pfaend-, vollstreck- und verwertbar? NUR darum ging
es, nicht um evtl. andere Sicherheiten (die man danach in einem zweiten
Schritt diskutieren koennte).
Dann grenz deine Gedanken halt ein. Such bei den Gläubigern Sicherheiten, bei denen es systemisch nie welche geben wird. Kein Vermögenswert der Privaten ist sicher, könnte jemals eine auf ewig greifbare Sicherheit sein! Denn Vermögenswerte sind immer nur durch Verschuldungen denkbar. Und die Verschuldung ist für Private eben keine Sicherheit. Deshalb können die Titel bei privaten nur besichernde Funktionen haben, niemals Sicherheit sein. Sicherheiten sind die Schuldtitel nur für die ZB, weil dort notenbankfähig.
Für Kreditinstitute ist der Titel ein Vermögenswert wie jeder andere,
NEIN, denn bei Privatanleihen haetten sie Sicherheiten, bei
Staatsanleihen nicht, jedenfalls schon gar keine nicht verpfaendeten
Steuereinnahmen.
Ja, ich ahnte es, dir geht es ums Eigentum (die Sache). Du suchst im Eigentum an Sachen (einer Übereignung im Fall der Fälle) nach Sicherheiten.
der entsprechend beliehen werden kann.
Der Titel kann beliehen werden, weil die ZB ihn in Pension nimmt - trotz
fehlender Sicherheiten, was sie bei anderen Nicht-Staats-Papieren nicht
tut. Erstaunlich fahrlaessig, nicht?
Das ist doch Augenwischerei. Wer beleiht denn den Titel. Der Kreditnehmer. Wandert der Titel deshalb zur ZB? Der Titel wird erst dann an die ZB verkauft, wenn sich das Kreditinstitut refinanzieren muss (Zentralbankguthaben aufstocken).
Beliehen werden kann der Titel schon vorher.
100% Sicherheiten hinter den Vermögens- bzw. Beleihungswerten für
Schuldtiteln, das gibt es doch gar nicht.
Doch, Banken versuchen oft, um sich gegen Kursschwankungen abzusichern,
130-150% Sicherheiten zu unterlegen! Geh' mal zur Bank und frage nach einem
Wertpapierkredit! Mann, Du stehst echt am Anfang ...
Du solltest erst einmal die Frage beantworten, ob Sicherheiten für dich Eigentum sind, oder ob es sich bei deiner Vorstellung von Sicherheiten auch um Besicherungen durch Beleihungen (von Forderungen) handelt. Beleihungswerte sind nämlich das Problem, nicht das Eigentum.
Sag ma was rauchst du? Aus der Rückkaufforderung der ZB hat diese im
Fall der Zahlungsverweigerung das Recht, gegen den Schuldner zu
vollstrecken, zu klagen.Gegen den STAAT??? Wenn ich rauche, dann wirfst Du LSD ein.
Nein, ich trinke Wein.
Die Titel dienen als Pfand, eben wegen der
Rückübertragungsverpflichtung.
Ja die Titel dienen als Pfand - und was dient dem Titel als Pfand?
Verstehst Du jetzt das Problem???
Nein, denn eine notenbankfähige Sicherheiten hat nichts mit Eigentum zu tun, dass den angekauften Schuldtiteln dienen müsste. Schwer zu akzeptieren?
Du vermischt rotzfrech Schuldtitel (Sicherheiten) und die Absicherung
vor der Werthaltigkeit eines Schuldtitels (Besicherung) miteinander.
Nein, Du tust das, weil Du bei Deiner vorschnellen Aussage, Steuern
besicherten Staatsschulden, ungern einen Gesichtsverlust hinnimmst. Wie
auch bei rueckstossfreien Raketen.
Steuern besichern auch Staatsschulden. Dir fällt nicht auf, dass du nach Eigentum als Sicherheit suchst. Der Staat müsste deiner Meinung nach Eigentum auf den Gläubiger übertragen können. Da suchst du deine Sicherheiten, im Eigentum, in Kuhwiesen oder fetten Bauten.
Wie ich bereits erklärte,
ERKLAERT hast Du nichts, nur behauptet ...
Aus deiner Sicht, die ich nun verstehe, ist die Reaktion mehr als verständlich.
verhält es sich auf Ebene der Geschäftsbanken und Privaten völlig
anders.
Nein - beide halten dasselbe Papier - eine Staatanleihe. Und weder die
Zentralbank, noch eine Geschaeftsbank, noch ein Pensionaer, der bei der
Bundesschuldenverwaltung ein Staatspapier verwalten laesst, kann daraus
gegen den Staat direkt in eine vorher bezeichnete Sicherheit
vollstrecken. Anders als die ZB gegenueber der GB, die GB gegenueber
dem Bauherrn usw.
Was soll vorher bestimmt sein? Eigentumsübergang? ZB bekommt 10 Hektar im Fall der Fälle?!
Für Private Anleihenkäufer sind die Anleihen lediglich Wertpapiere,
EBEN - ohne Sicherheiten dahinter, anders als z.B. bei
Unternehmens-Anleihen!
Jetzt mal ganz klar:
1. Notenbankfähige Sicherheiten = KEIN EIGENTUM sondern SCHULDTITEL
2. Sicherheiten für CrisisMaven = EIGENTUM
ecb.europa.eu/ecb/legal/pdf/02011o0014-20130103-de.pdf
Such dir den Katalog selbst raus.
Aha - Du findest ihn also nicht.
Wir reden aneinander vorbei. Du siehst gar nicht, dass der Schuldtitel selbst die Sicherheit ist. Deshalb deine Hinweise, dass ich keine Sicherheiten finde. So wird auch dein neuer Thread verständlich. Du suchst im Eigentum nach Sicherheiten.
Du siehst, da steht nicht, dass Staatsanleihen selbst
besichert waeren - sie dienen nur in einem zweiten Schritt als Sicherheit.
STAATSTITEL SIND NOTENBANKFÄHIGE SICHERHEITEN.
War das jetzt so schwer zuzugeben? Meinst Du ich gebe auf, wenn Du mir ein
124-Seiten-Dokument zumutest, in dem das Gegenteil des von Dir behaupteten
steht?
Ich muss dich gar nicht mehr ernst nehmen.
Wo steht da, dass der Staat Sicherheiten, konkret vor allem:
Steuern, bietet???
Steuern sind keine Sicherheiten, sondern besichern Schulden. Die Schuldtitel selbst sind die Sicherheiten für die ZB, da notenbankfähig.
Ich schrieb: "Bei den geldpolitischen Geschäften ist der
Schuldtitel die Sicherheit.
Ja und??? Aber der selbst ist NICHT besichert.
Nicht ja und. Du verhaftest an einer Vorstellung, in der das Eigentum mehr wiegt, als die Verschuldung. Dir geht es nur um die Frage: Was wird mir im Fall der Fälle übereignet. Dir muss erst mal klar werden, dass die BuBa da gar kein Interesse dran hat, nie haben wird, sondern dass die einzige Sicherheit für ihr Fortbestehen ein weiterer Schuldtitel sein kann. Nicht mehr, nicht weniger. Nur durch Schuldtitel (Schuldverhältnisse) sind Geldsummen denkbar.
Les dir doch mal in Ruhe durch, was notenbanfähige Sicherheiten sind
und welche Voraussetzungen sie erfüllen müssen.
Ja - und da steht nichts davon, dass der Staat Sicherheiten
gewaehrt.
Der Schuldtitel des Staates ist für die BuBa die einzig denkbare Sicherheit. Sonst Buch zu, Affe tot! Was will sie mit mit andersweitigen Sicherheiten, wenn der Affe tot ist?
Ausserdem: das steht ja nicht in dem, was die EZB gerne
haette - das muss doch in den Bedingungen der Anleihen stehen - und da
konntest Du keine beibringen, gelle! Weil es die nicht gibt. Wenn du doch
besicherte Staats-Anleihen praesentierst, entschuldige ich mich in
aller Form ...
Geh du, schau DisneyChannel.
Verstehe ich nicht. Du kannst nicht zeigen, wo Steuern Staatsschulden
besichern. Bis jetzt immer noch nicht. Nach tausenden Buchstaben.
Der Staat erhebt Steuern, um den Zinsdiensten nachzukommen. Sag mal was rauchst du, dass man Schulden nicht mehr dadurch besichert, dass man den Zins durch seine Zahlungsfähigkeit /Kapitaldienstfähigkeit gewährleistet. Du hättest am liebsten Eigentum an Steuern. Und das Geld soll am liebsten noch zur Sache werden? Geh mir. Husch husch. Ist ja nicht zum aushalten mit dir.
So den Rest ueberlese ich einfach mal, ich will Dich nicht weiter
blamieren.
Mir gähnts.
Herzlichst,
Ashitaka
--
Der Ursprung aller Macht ist das Wort. Das gesprochene Wort als
Quell jeglicher Ordnung. Wer das Wort neu ordnet, der versteht wie
die Welt im Innersten funktioniert.