Nein, Du hast da was Grundsaetzliches nicht verstanden - daher verstehe ich Dich jetzt erst ...

CrisisMaven ⌂, Samstag, 31.01.2015, 19:53 (vor 3692 Tagen) @ politicaleconomy19005 Views
bearbeitet von unbekannt, Samstag, 31.01.2015, 20:08

Dann definiere, was Du mit "Sicherheiten" meinst: haftende Vermögenstitel (Vertragsrecht)?

Sicherheit im "normalen" Sprachgebrauch der Kreditbesicherung > (nicht im Wortgebrauch wie "Organisation fuer Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa" oder "Versorgungssicherheit" etc.). Das sind in der Regel entweder belegene Sachen (Grundstuecke, Schiffe, Moebel, KFZ etc.), die ich pfaenden und dann zwangsversteigern lassen kann oder laufende Einkuenfte (Mieten, Loehne).

Das ist ein Begriff aus dem Privatrecht.

Eben der gilt fuer Anleihen!!! Anleihen werden nach Privatrecht begeben!

Der Staat unterliegt nicht dem Privatrecht,

Aber wohl. Du hast da eine massive Bildungsluecke. Der Fiskus unterliegt ueberall da, wo er Handel treibt, Raeume mietet, Airbus und Panzer kauft und ... Anleihen an Private verkauft, dem Privatrecht!

er schafft es erst.

Das kann man so und so sehen. Nachdem er es geschaffen hat unterliegt er ihm als Fiskus jedenfalls genauso.

Öffentliches Recht ist eine völlig andere Baustelle: kein Vertragsrecht, sondern Herrschaftsrecht.

Aber nicht im Fiskalbereich!

Es ist dem Privatrecht übergeordnet, ohne es kann es kein Privatrecht geben.

Das ist auch nicht richtig, aber lassen wir es jetzt mal stehen, weil es im Obigen gar keine Rolle (mehr) spielt.

Deswegen sind Staatsschulden und -Forderungen auch eine völlig andere Kategorie als Schulden von Privat gegenüber Privat.

Nein, der Staat tritt z.B. als Mieter wie als Vermieter, als Kaeufer usw., als "Privater" auf. Und ebenso wenn er an privat Anleihen verkauft.

Du wendest Privatrecht außerhalb seines Geltungsbereichs an und klagst, daß das nicht ginge (ein üblicher liberaler Standpunkt). Das, weil Dir diese entscheidende rechtliche Unterscheidung "fehlt", die jedem (jedenfalls deutschen) Juristen selbstverständlich ist. Juristisch gesehen ein Kategorienfehler. Empirisch gesehen einfach ein (natürlich interessengeleiteter) Empiriefehler.

Nein, die Loesung ist viel einfacher: Du hast schlicht keine Ahnung.

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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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