Staat unterliegt nicht Privatrecht, sondern Öffrecht - völlig andere Baustelle
Dann definiere, was Du mit "Sicherheiten" meinst: haftende
Vermögenstitel (Vertragsrecht)?
Sicherheit im "normalen" Sprachgebrauch der Kreditbesicherung
(nicht im Wortgebrauch wie "Organisation fuer Sicherheit und Zusammenarbeit
in Europa" oder "Versorgungssicherheit" etc.). Das sind in der Regel
entweder belegene Sachen (Grundstuecke, Schiffe, Moebel, KFZ etc.), die ich
pfaenden und dann zwangsversteigern lassen kann oder laufende Einkuenfte
(Mieten, Loehne).
Das ist ein Begriff aus dem Privatrecht. Der Staat unterliegt nicht dem Privatrecht, er schafft es erst. Öffentliches Recht ist eine völlig andere Baustelle: kein Vertragsrecht, sondern Herrschaftsrecht. Steht in jeder Einführung in die ReWi. Es ist dem Privatrecht übergeordnet, ohne es kann es kein Privatrecht geben.
Deswegen sind Staatsschulden und -Forderungen auch eine völlig andere Kategorie als Schulden von Privat gegenüber Privat.
Du wendest Privatrecht außerhalb seines Geltungsbereichs an und beklagst, daß das nicht ginge (ein üblicher liberaler Standpunkt). Das, weil Dir diese entscheidende rechtliche Unterscheidung "fehlt", die jedem (jedenfalls deutschen) Juristen selbstverständlich ist. Juristisch gesehen ein Kategorienfehler. Empirisch gesehen einfach ein (natürlich interessengeleiteter) Empiriefehler.