Bitte die Enteignung nicht vergessen - Kommt alles so oder so

Ashitaka, Samstag, 31.01.2015, 14:36 (vor 3662 Tagen) @ CrisisMaven19338 Views
bearbeitet von unbekannt, Samstag, 31.01.2015, 14:41

... in Sicherheiten, darum heissen sie so, kann ein Glaeubiger
vollstrecken. Bei den (zukuenftigen) Steuereinnahmen duerfte das m.E.
schwer halten ...

Siehe Ausgleichsforderung 1948. Die Staatstitel wurden an die Bundesbank verkauft. Die Bundesbank aktivierte daraufhin die Ausgleichsforderung und passivierte die Rückübertragungsverpflichtung.

Die Staatstitel mussten spätestens einen Tag vor Endfälligkeit des Titels zurück gekauft werden.

Aus dem Vermögenswert "Forderungen gegen den Bund" hat die BuBa zugleich das Recht, gegen den Bund zu vollstrecken, sollte dieser zum Termin nicht fähig sein, die Ausgleichsforderung zu bezahlen.

Die Sicherheit hinter dem Staatspapier ist der Zugriff der BuBa auf Steuereinnahmen des Staates.

Das bedeutet von Anfang an, dass im Fall der Vollstreckung die Enteignungen der Steuerpflichtigen unausweichlich ist, sollte der Staat nicht in der Lage sein zum Termin zu zahlen. Die Vollstreckbarkeit aus der Sicherheit (den Staatstiteln) ist immer garantiert.

Das hat Dottore alles im Detail in diesem Forum und dem EWF erklärt.

Grüße,

Ashitaka

--
Der Ursprung aller Macht ist das Wort. Das gesprochene Wort als
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