Sicherheit im Sinne von sicher
Im ZWEITEN Schritt geht es darum, ob sie den Kredit BEDIENEN kann. BEIDES
muss gegeben sein! Wer "nur" Sicherheiten hat, aber keine Einnahmen, muss
Aha! beides ist notwendig, verpfändbare Sicherheiten und regelmäßige Einnahmen. Hat ja lange genug gedauert, bis das endlich mal aus Deiner Feder/Tastatur gekommen ist.
Und jetzt ist das ganze eine Definitionsfrage. Für dich ist eine Sicherheit immer pfändbar, und zwar per Definition. Und ich komme da eher vom Ursprung des Wortes sicher und verstehe unter einer Sicherheit für einen Kredit etwas, was der Bank Sicherheit gibt, dass der Kredit zurückgezahlt wird, z.B. regelmäßige Einnahmen des Kreditnehmers.
So, und jetzt noch die Hypothese, dass der Staat bei Anleihen verpflichtet ist (vertraglich oder gesetzlich), diese Kreditverpflichtungen vorranging vor allen anderen Ausgaben zu zahlen. Damit wäre Deine Sorge aus Sicht der Gläubiger geklärt, dass der Staat das Geld für was anderes ausgeben könnte. Gibt es diese Rangfolge? wenn ja, dann sollte spätestens das dem Gläubiger die notwendige "Sicherheit" (im weiteren Sinne) für den Staats-Kredit geben.
Damit bleibe bei ich im Wesentlichen bei meiner Ursprungsthese: Die Steuereinnahmen sind die Sicherheit (im weiteren Sinne) für die Kredite an den Staat.
Bernd Borchert
Immer dieses Aufblasen hier im Forum "Ich bin Fachmann und Du hast keine Ahnung ...". Du weisst, wie man das interpretieren kann?
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