Ja ... vollstrecken ... aber in was? In zukuenftige Steuern???

CrisisMaven ⌂, Samstag, 31.01.2015, 15:37 (vor 3662 Tagen) @ Ashitaka19332 Views

Aus dem Vermögenswert "Forderungen gegen den Bund" hat die BuBa zugleich das Recht, gegen den Bund zu vollstrecken, sollte dieser zum Termin nicht fähig sein, die Ausgleichsforderung zu bezahlen.
Die Sicherheit hinter dem Staatspapier ist der Zugriff der BuBa auf Steuereinnahmen des Staates.

Da wird doch der Hund in der Pfanne verrueckt:

Also: normalerweise, wenn ich in Sicherheiten vollstrecke, dann hat derjenige, dem sie bis dato gehoerten, nix mehr zu sagen.

Ich rechne das mal praktisch vor:

Ich Bundesbank: "Hallo Staat, der Staat zahlt nicht! Taetest Du mal bitte den Gerichtsvollzieher vorbeischicken, um die Steuern bei ... aeh ... Dir zu pfaenden?"

Ich Staat: "Geliebte Bundesbank. Grade hat der Gerichtsvollzieher gekuendigt, weil ich ihm bisher immer seinen Lohn aus den ... aeh ... Steruereinnahmen gezahlt habe."

So also - Sicherheiten? Hm. Bin immer noch un-ueberzeugt.

Scheint mir eher ein Mantra.

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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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