Definitionssache, oder?
Aha, kann er also nicht - also keine Sicherheiten! In
Sicherheiten kann man naemlich vollstrecken!
ok, Du verlangst von Kredit-Sicherheiten, dass man in sie vollstrecken kann. Nach dieser Definition sind die Steuereinnahmen keine Sicherheiten.
Aber warum dieser enge Begriff, und wo ist der so definiert, außer jetzt von Dir?
Wenn man Kredit-Sicherheit allgemeiner auffasst und sagt, es sind mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmende zukünftige Einnahmen eines Kreditnehmers, dann sieht es anders aus.
Soweit ich weiß wird Firmen, die gute Marktaussichten haben, von Banken ein Kredit gewährt, auch wenn im failure Fall keine entsprechenden Sicherheiten in Deinem Sinne da wären. Irgendwo habe ich mal in einem BWL Kurs eine "bankers rule" gelernt: wenn 2/3 als Eigenkapital investiert wird, kann die Bank das andere 1/3 als Kredit dazu beisteuern. D.h., wenn alles schief geht, wäre nur kleiner Teil des Kredits oder sogar gar nichts vollstreckbar.
Also eine Definitions-Sache: es gibt den engen Begriff von Kredit-Sicherheit (Deinen) und den weiten.
Bernd Borchert
Das mit der Umwälzung von Staatskrediten ist mir beim Überlegen auch aufgefallen: Da kann es dann zu Teufelskreisen kommen: wenn die neuen Gläubiger schlechte Aussichten sehen, bekommen auch die alten Gläubiger ein Problem.