Darf der Staat - alternativ zu Teil-Enteignungen der Bürger - sich nicht ggfs. auch für zahlungsunfähig erklären?
siehe z.B. Argentinien. Oder Griechenland?
Die Sicherheit hinter dem Staatspapier ist der Zugriff der BuBa auf
Steuereinnahmen des Staates.
Das stimmt für die Papiere, die die ZB hält bzw. in Pension hat. Aber was ist mit all den anderen Gläubigern, d.h. Inhabern von Anleihen? Hat dann auch der Allianz Konzern oder der Staat Saudi-Arabien Zugriff auf die deutschen Steuereinnahmen?
Das bedeutet von Anfang an, dass im Fall der Vollstreckung die
Enteignungen der Steuerpflichtigen unausweichlich ist, sollte der Staat
nicht in der Lage sein zum Termin zu zahlen. Die Vollstreckbarkeit aus der
Sicherheit (den Staatstiteln) ist immer garantiert.
Hat der Staat nicht wie jeder Schuldner das Recht, sich für zahlungsunfähig zu erklären? mit all den Konsequenzen für sich und seine Bürger ...
Bernd Borchert
Die aktuellen groben Zahlen Bund/Deutschland: bei ca. 280 Mrd. Euro Einnahmen (≃~Steuern) ca. 26 Mrd. Euro Schuldendienst (=~Zinsen) für ca. 1.300 Mrd. Bundesschulden.
Wenn die Zinsen wieder steigen, wird's teurer ...