Ich glaube, dem Gläubiger ist das egal , ob das Recht, Steuern einzunehmen, ein zivilrechtliches ist

BerndBorchert, Samstag, 31.01.2015, 22:19 (vor 3692 Tagen) @ CrisisMaven18778 Views

Er will, dass sein Kredit bedient wird, Zinsen+Tilgung. Und die zukünftigen Steuereinnahmen sind vorauszusehen. Insofern reicht ihm diese Aussicht als Sicherheit. Wie eine Bank ist der Gläubiger gar nicht daran interessiert, zu vollstrecken, und in diesem Fall kann er es nicht mal.

Insofern sind die Steuereinnahmen praktisch die Sicherheit für den Kredit an den Staat, wobei Du recht hast: dieser Sicherheit fehlt im Vergleich zu den üblichen Sicherheiten die Vollstreckbarkeit.

Bernd Borchert


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.