Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Dann definiere, was Du mit "Sicherheiten" meinst: haftende
Vermögenstitel (Vertragsrecht)?
Sicherheit im "normalen" Sprachgebrauch der Kreditbesicherung >
(nicht im Wortgebrauch wie "Organisation fuer Sicherheit und Zusammenarbeit
in Europa" oder "Versorgungssicherheit" etc.). Das sind in der Regel
entweder belegene Sachen (Grundstuecke, Schiffe, Moebel, KFZ etc.), die ich
pfaenden und dann zwangsversteigern lassen kann oder laufende Einkuenfte
(Mieten, Loehne).
Das ist ein Begriff aus dem Privatrecht.
Eben der gilt fuer Anleihen!!! Anleihen werden nach Privatrecht begeben!
Natürlich, das ist doch klar. Steuerforderungen (Aktivseite der Staatsbilanz, wo sich bei Privaten die "haftenden Sicherheiten" befinden) aber nicht.
DAS ist der Unterschied - der Staat ist eben nicht einem Privaten gleichzusetzen, obwohl er natürlich Privaten in dieser Rolle gegenübertreten kann.