NOTENBANKFÄHIGE SICHERHEIT = SCHULDTITEL

Ashitaka, Montag, 02.02.2015, 22:51 (vor 3659 Tagen) @ CrisisMaven18856 Views
bearbeitet von unbekannt, Montag, 02.02.2015, 23:34

Hallo Crisis,

ich lösch mal ein paar deiner billigen Provokationsversuche. Am Ende dieses Textes dürfte jeder merken, wie albern du Forenmitgliedern begegnest, ohne bei diesem Thema (nicht grundsätzlich) zu begreifen, was du da verwechselst.

Wenn der dann erneut verpfaendet wird (Anleihen in Pensionsgeschaeften bei
Zentralbank z.B.) - DANN ist diese verpfaendete (!!!!!!!!!!) Anleihe die
Sicherheit fuer den Kredit. Und der Kreditnehmer Bank haftet zusaetzlich,
falls der Anleihe-ausgebende Staat nicht zahlt. Wie beim eingereichten
Wechsel!

Geht es dir jetzt noch um die Sicherheit der BuBa aus einem Staatstitel, oder weshalb driftest du auf die Besicherung von Kreditgeschäften zwischen Nicht-Bank und Kreditinstitut ab? Ja, wir driften ab und wollen doch die Ebenen mal klar auseinanderhalten.

Thema verfehlt, setzen, Sechs! Die Frage war: ist die Anleihe selbst
besichert????

Sorry, aber das habe ich dir doch erklärt. Ich erklärte, welche Sicherheit der Staatstitel für die BuBa bietet, sowie ich darauf hinwies, dass es sich auf der Ebene von Kreditvergaben (Kreditinstitut<->Nichtbank) völlig anders verhält; d.h. Besicherungen aus Haftungsgründen. Du musst schon lesen, bevor der Puls hochschlägt. Für Kreditinstitute ist der Titel ein Vermögenswert wie jeder andere, der entsprechend beliehen werden kann.

100% Sicherheiten hinter den Vermögens- bzw. Beleihungswerten für Schuldtiteln, das gibt es doch gar nicht. Wie absurd denkst du denn Vermögenswerte?!

Du gibst jetzt bitte endlich zu: NEIN, ich werde das weder mit Dir noch
andern nochmal diskutieren. Es kamen schon ein Dutzend Mal keine
Widerlegungen, da wird's beim dreizehnten Mal auch nichts werden.

Mess mal lieber deinen Puls, oder mach ma frei.

Beim ersten Staatstitel (z.B.1948, nur über Steuern und Eigentum der

Untertanen besichert),

Wo bitte - zeig' mir die Verpfaendungs-Urkunde!!!

Sag ma was rauchst du? Aus der Rückkaufforderung der ZB hat diese im Fall der Zahlungsverweigerung das Recht, gegen den Schuldner zu vollstrecken, zu klagen. Die Titel dienen als Pfand, eben wegen der Rückübertragungsverpflichtung. Versteh doch erst mal, was solche notenbankfähige Sicherheiten sind. Sie sind das Pfand und müssen nicht besichert werden. Du vermischt rotzfrech Schuldtitel (Sicherheiten) und die Absicherung vor der Werthaltigkeit eines Schuldtitels (Besicherung) miteinander.

Ausserdem ging es darum
nicht - es ging um Anleihen, die an Private ausgegeben werden, und die nun
beim Staat ihre Sicherheiten einloesen wollen, wenn er nicht zahlt.

Wie ich bereits erklärte, verhält es sich auf Ebene der Geschäftsbanken und Privaten völlig anders. Für Private Anleihenkäufer sind die Anleihen lediglich Wertpapiere, etwas völlig anderes, da zu etwas völlig anderem gedacht, als bei der BuBa, die da das System als ganzes sichert.

WO bitte sind diese? Nicht 1948, sondern 1949 folgende?????????

wie bei jedem weiteren Schuldtitel in den Jahren danach.


Beweise?

http://www.ecb.europa.eu/ecb/legal/pdf/02011o0014-20130103-de.pdf

Such dir den Katalog selbst raus.

Das ist doch lachaft! Zitiere mich bitte vollständig.

Ich schrieb: "Bei den geldpolitischen Geschäften ist der Schuldtitel die Sicherheit. Beim ersten Staatstitel (z.B.1948, nur über Steuern und Eigentum der Untertanen besichert), wie bei jedem weiteren Schuldtitel in den Jahren danach."

Les dir doch mal in Ruhe durch, was notenbanfähige Sicherheiten sind und welche Voraussetzungen sie erfüllen müssen. Weshalb die Schuldtitel für die ZB Sicherheiten sind, das habe ich versucht dir zu erklären. Fummel die Sätze lieber nicht so halbherzig auseinander, dann musst du nicht als nächstes mit Hartz4 etc. provozieren.

Ich als Debitist weiß, weshalb du nach MEHR SICHERHEIT suchst.


Danke, Du weisst gar nichts. Du weichst einfach aus, weil Du nichts weist.
Schade um die Zeit.

Du bist einfach albern. les weiter und begreife doch mal, welche Tomaten du auf den Augen hast.

Als Debitist ist es ja gerade die Aufgabe klar zu machen, dass man sich

selbst von hinten berührt und dennoch nach dem Unbekannten sucht.

Klasse, der beruehmte Hirn-Riss wie bei nicht-fliegenden Raketen?!

Nein, Ontopic. Mit Raketen entspanne ich mich. Andere schauen RTL.

1. Der Staatstitel wird an die Zentralbank verkauft.


Nein, i.d.R. an Private oder Geschaeftsbanken, danach vielleicht bei der
ZB hinterlegt.

Die Hinterlegung ist ein Verkauf mit Rückkaufvereinbarung. Meine Güte!

Sollte der Rückkauf nicht möglich sein, wird gegen den Staat, in sein

Vermögen vollstreckt.

Das mag ja sein. Aber ohne Sicherheiten! Das ist doch der springende
Punkt. Oh, wie ich solche vor Selbstgerechtigkeit triefenden Belehrungen
hasse!!!

Du drehst deine Albernheit so, als sei sie bei diesem Thema belehrend. Das ist ein Witz. Die Sicherheit einer Zentralbank ist der Schuldtitel, das Papier, das verkauft wird.

Kann der Staat nicht bezahlen, muss er gegen seine Untertanen

festsetzen,

Das sind keine Sicherheiten.

Wow. Ja, das sind in der Tat keine notenbankfähigen Sicherheiten. Ich merke langsam, wie du "notenbankfähige Sicherheiten" und "Besicherungen von Kreditkontrakten" (d.h. Beleihungswerte) miteinander verwechselst. Mit dem "6, setzen!", das würd ich mir an deiner Stelle noch mal gut überlegen. Die Farbe Grün macht das nicht wett.

Vielleicht macht er's, vielleicht nicht,
immerhin sind das seine Waehler. Deswegen wird die Grundschuld ja
vorher eingetragen.

Die Grundschuld besichert einen Kredit. Eine Forderungen gegen den Staat wird nicht zusätzlich besichert, sondern sie ist "notenbankfähig" immer eine Sicherheit. Artikel 18.1 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken. Wie oft denn noch?! Du kannst doch nicht Sicherheiten aus geldpolitischen Geschäften mit der Besicherung von Kreditgeschäften vergleichen und mich hier zum Honk machen. Komm mal klar und such dein Auto.

2. Staat und BuBa sind 2 Seiten ein und derselben Medallie

(MACHTTHEORIE).

Sag' mal: meinst Du allen Ernstes, mein Gerichtsvollzieher vollstreckt,
weil ich ihn mit einer Theorie belatschere???

Sag mal, kann man Erklärungen deshalb durch "Ey wo ist mein Auto"-Slang begegnen, weil man die Farbe Grün trägt?

dass die ersten Verkäufe der Schulden des Staates die ersten Geldsummen

der Zentralbank sind. Ja, richtig gehört: Es ist ein und die selbe
Medaillie (Schuldverhältnisse deren Titel die ZB kauft = Geldsumme).

Also erst recht keine Sicherheiten. Spaet seht Ihr's ein, Graf Isolan ...

Jetzt mal volle Konzentration. Ich formulier es auch auf deinem Textniveau:

Ey, ohne Staatstitel (=Schuldtitel), Alter man ey, ohne Staatstitel kein geldpolitisches Geschäft. Checkst du, das ohne geldpolitisches Geschäft kein Geld denkbar wäre, die BuBa nie eine Note rausreichen hätte können? DIE SICHERHEIT, das es also fluppt, dass die BuBa überhaupt loslegen konnte und ihre Rolladen bis heute oben bleiben, SIND AN SIE VERKAUFTE SCHULDTITEL.

DIESE SCHULDTITEL SIND DIE EINZIGE SICHERHEIT DER ZB, UM NICHT DIE FÄHIGKEIT ZU VERLIEREN, BANKNOTEN ZU SCHAFFEN.

Ohne ein erstes laufendes geldpolitisches Geschäft, d.h. ohne verkaufte

Schuld, entstehen keine Geldsummen.

Also ohne Sicherheit, gelle???

Ich gebs auf. Der Schuldtitel ist die notenbankfähige Sicherheit. Was du meinst sind Besicherungen, Risikooptimierungen im Falle dessen, dass die Vermögenswerte doch nicht so werthaltig sind, wie angenommen. Damit bist du bei Kreditgeschäften, so z.B. auch bei den damaligen Kassenkrediten der BuBa an den Bund / die Länder. Zur Besicherung dieser Kredite mussten Einlagen bei der BuBa gehalten werden. Der Teufel versteht es jetzt auch.

Geldpolitische Geschäfte SIND KEINE KREDITE!

Beim Abbruch aller geldpolitischen Geschäfte gibt es keine

Notwendigkeit in irgendetwas zu vollstrecken.

Nee, sag' ich ja - aussichtslos, weil keine Sicherheiten hinterlegt
wurden. Wo soll er die auch herhaben, der Staat, VOR seinem ersten Gelde?

Nur der Staat selbst besichert seine Schulden. Anders wird es dir vielleicht deutlicher, was der Unterschied zwischen "notenbankfähigen Sicherheiten" (Schuldtiteln) und einer "Besicherungen" ist:

1. Notenbankfähige Sicherheit = VERPFLICHTUNG EINES SCHULDNERS (Schuldtitel lt. Katalog)
2. Besicherung von Schulden = ZUSICHERUNG AN DEN GLÄUBIGER (Abtretung, Beleihung)

Denn wenn keine Geldsummen vorhanden sind, können keine Geldwerte

(=Relationen der Geldsummen) entstehen, dann existiert kein in Geld
bewertetes Vermögen und endet jeder Gedanke an eine Vollstreckung
unweigerlich in einem "SYSTEM ERROR". Dein Haus ist dann vielleicht noch 1
Cent wert, eh es nicht mehr in Euro bewertet werden kann. Die BuBa nimmt
aber deshalb keine Naturalien, sondern nimmt nur das ZBG = Beurkundungen
der Schuldverhältnisse (Noten) zurück. Ob nun auf Papier oder digital auf
TARGET, egal, da anderes Thema.

Also: keine Sicherheiten, gut, dass auch DU es endlich einsiehst!

Verdreh bitte nicht meine Erklärungen! Der Staatstitel (SCHULDTITEL) IST DIE SICHERHEIT für ein geldpolitisches Geschäft.

Aus diesem Grunde dürfen die Verkäufe der ersten Schuldtitel (hier

Staatstitel) an die BuBa als die Geburtsstunde des Geld- bzw.
Währungssystems (=Beurkundungssystem) verstanden werden.

Duerfen. Ohne Sicherheiten. Eben ...

Da müssen anscheinend nur Deppen an den Richtlinien und Katalogen der Zentralbanken gearbeitet haben, dass sich ein Schuldtitel "notenbankfähige Sicherheit" schimpft.

Die Fähigkeit, weitere Schuldtitel an die Zentralbank zu verkaufen,


Welche selbst aber eben nicht besichert sind. Darum, und nur darum, ging
es!!!

Richtig, NICHT BESICHERT. Jetzt mal scharf nachdenken und ne Nacht drüber schlafen:

KEINE BESICHERUNG IST NOTENBANKFÄHIG

Bei beiden geht es um Haftungsabsicherungen einzelner Institute und

Personen des Geldsystems.

Eben: Keine Sicherheiten hinterlegt.

Wir reden leider völlig aneinander vorbei.

Die Schuldtitel des Staates gebären und sichern das GELDSYSTEM ALS

GANZES.

Ja, weil sie selbst NICHT besichert sind. Aber das kann man auch in
einem Satze ausdruecken ...

Wer sollte die Sicherheiten (Schuldtitel) der Notenbank besichern? Halt das doch endlich mal auseinander. Der Staat besichert SICH seine Schulden bzw. KDF durch Steuereinnahmen. Niemand anders besichert die Schulden des Staates. Die Sicherheiten der Notenbank (Schuldtitel) sind von nirgendwem darüberhinaus besichert. Aus den Schuldtiteln kann gegen den Staat nur vollstreckt werden. Und dann wird verwertet (enteignet).

Staatsanleihen, die von Instituten gekauft werden, werden aufgrund der

Erwartungshaltung (bzw. Spekulation) gekauft.

Du zitierst mich und entschuldigst Dich nicht mal dafuer???

Nein Crisis, du wirfst notenbankfähige Sicherheiten (den Schuldtitel) mit besicherten Schulden (Krediten, Darlehen) durcheinander und lachst dich auf alberne Art über ein Forenmitglied schlapp. Was bist du? Der Pausenclown der zu allem hauptsache irgendwas sagt?! Dass wir da trotzdem zu gleichen Sätzen kommen, ist deiner Gleichsetzung von "notenbankfähiger Sicherheit" und "Besicherung von Schulden" zu verdanken.

Kein teilnehmendes Institut verlangt vom Staat zusätzliche

Sicherheiten (zugriff auf Staatsvermögen),

Eben - KEINE Sicherheiten. Endlich ist bei Dir dieser Groschen gefallen.
Mensch, lass' Dich umarmen ...

Ich würd dich umarmen, wenn du den Unterschied erst einmal erkennst.

damit man sich an den Bieterverfahren beteiligt.


Richtig, man hofft auf Ueberwaelzung.

Diese Anschlusspfändung von Sachen (z.B. Grund oder Edelmetall) nach

fehlgeschlagener Vollstreckung beim Staat (Finanzverwaltung
zusammengebrochen) gibt es nicht,

Eben: keine Sicherheiten bei Staatsschulden. Du ueberspannst den
Bogen aber - es gehen ja nicht alle Staaten gleichzeitig unter und deswegen
theoretisierst Du was zusammen, was z.B. auf das Argentinien-Beispiel oder
Griechenland gar nicht passt. Und darum ging es, nicht um "nach" GO bzw.
"vor" Staat ...

STAATSSCHULDEN SIND DIE SICHERHEITEN, MÜSSEN UM SICHERHEIT ZU SEIN NICHT BESICHERT WERDEN

Was ein Affentheater!

Uff, mein Lieber, das war aber jetzt eine schwere Geburt. Nie wieder!

Ich schmunzel einfach mal über soviel albernes gleichsetzen der Sicherheit für geldpolitische Operationen der Zentralbanken und der Besicherungen bzw. der Beleihungswertgrundlagen für Kreditvergaben / Darlehen. Mit letzteren habe ich vor Ausschüssen der Länder einige Jahre genug Erfahrung gesammelt.

Grüße,

Ashitaka

--
Der Ursprung aller Macht ist das Wort. Das gesprochene Wort als
Quell jeglicher Ordnung. Wer das Wort neu ordnet, der versteht wie
die Welt im Innersten funktioniert.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.