Das ist mir ja bekannt, und gilt bei bundesbankfaehigen Wechseln usw. ohne weiteres ...

CrisisMaven ⌂, Samstag, 31.01.2015, 15:48 (vor 3661 Tagen) @ Ashitaka19095 Views

Erst dadurch wird klar, weshalb die Schuldtitel des EZB-Katalogs im Zusammenhang mit geldpolitischen Geschäften (notenbankfähige) Sicherheiten genannt werden.

Aber Steuern des Staates, dessen Anleihen die Bundesbank oder EZB "ankauft" sind keine Sicherheiten wie etwa eine Verpfaendung von Lohn und Gehalt, kuenftigen Mieten, eines idellen Erbanteils.

Man mag das so nennen - zivilrechtlich.

Aber es ist doch so absurd, wie der Handelsvertreter, der dem Bauern mit seiner einen Kuh die Melkmaschine verkauft und dafuer jene Kuh in Zahlung nimmt, siehe hier:

Ich Bundesbank: "Hallo Staat, der Staat zahlt nicht! Taetest Du mal bitte den Gerichtsvollzieher vorbeischicken, um die Steuern bei ... aeh ... Dir zu pfaenden?"

Ich Staat: "Geliebte Bundesbank. Grade hat der Gerichtsvollzieher gekuendigt, weil ich ihm bisher immer seinen Lohn aus den ... aeh ... Steruereinnahmen gezahlt habe."

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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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