Vermögenswerte
Natürlich, das ist doch klar. Steuerforderungen (Aktivseite der
Staatsbilanz,
... die er nicht hat (Kameralistik)
Es scheint, als gehst du davon aus, dass Sicherheiten im Bankwesen zwingend irgendwelche Sachen oder Dinge sein müssen. Dabei sind es Rechte, d.h. ein immer möglicher Zugriff auf VERMÖGENSWERTE des Staates. Natürlich hat der Staat das Vermögen (er vermag hoheitlich) Steuern von seinen Untertanen zu erheben und das Recht im Falle der Säumnis diese durch seine Gewalten zu vollstrecken.
wo sich bei Privaten die "haftenden Sicherheiten" befinden) aber nicht.
Das interessiert doch den Privaten nicht. Die Bank akzeptiert Scherheiten
auch von nichtbilanzierenden Darlehensnehmern. Nur: es muessen halt
Sicherheiten sein.
Wozu diese gekünstelte Umkreisung. Dass Vermögenswerte (Forderungen) im Bankwesen als Sicherheiten dienen, ja sag mal in was für einem Forum schreiben wir hier, dass das nicht klar ist? Schau dir mal die Kataloge der Zentralbanken an. Mir kommt die ganze Diskussion ein wenig gekünstelt vor.
Gruß
Ashitaka
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