Die notenbankfähige Sicherheit ist ein Recht
Vielleicht hilft uns diese Klarstellung:
Für eine notenbankfähige Sicherheit ist kennzeichnend, dass die BuBa zum Zwecke der Sicherung ihrer Forderungen gegen den Verpflichteten weitere Rechte eingeräumt werden. Es ist also nicht nur der Schuldtitel, sondern ebenfalls eine damit verknüfte Besicherung (Einräumung von Anrechten) notwendig. Die Sicherheit kann sich gegen das Vermögen des Verpflichteten, oder gar gegen Dritte richten. So ist es immer mit notenbankfähigen Sicherheiten. Jeder Kreditvertrag verweist deshalb "grundsätzlich" auf den Sicherheitenvertrag, auf die Einräumung weiterer Rechte des Kreditgebers gegenüber dem Kreditnehmer (bereits durch die AGBs).
Erst dadurch wird klar, weshalb die Schuldtitel des EZB-Katalogs im Zusammenhang mit geldpolitischen Geschäften (notenbankfähige) Sicherheiten genannt werden.
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Der Ursprung aller Macht ist das Wort. Das gesprochene Wort als
Quell jeglicher Ordnung. Wer das Wort neu ordnet, der versteht wie
die Welt im Innersten funktioniert.