"Kauf" von Staatsobligation = Kredit ..

Beo2, NRW Witten, Montag, 09.03.2015, 11:01 (vor 3548 Tagen) @ Ashitaka6700 Views

Auf welcher vertraglichen Grundlage sollte die Bieterbank behaupten, dass sie Kreditgeber des Staates ist?

Nicht ist. Sie *war* es, als die Bank vom Staat die Staatsobli erwarb und ihm im Gegenzug ihre Giroforderung gegen die ZB abtrat (aka ihm ‘ZBGM-Kredit gewährte’).

Korrigiere mich: Für dat Teufelchen ist die Zession (die Abtretung des Zentralbankguthabens), welche die Bieterbank zum Erwerb der Wertpapiere tätigen muss, eine Kreditvergabe seitens der Bieterbank an den Staat?

In diesem Fall JA, selbstverständlich. Denn hier wird eine befristete Schuldverschreibung des Staates vorübergehend "verkauft". Dies ist kein bilanzieller Aktivatausch von Vermögenswerten seitens des Staates. Dem Staat entsteht dadurch ja eine Geldverbindlichkeit in den Passiva. Und Passiva, sofern kein EK, sind immer Kredit, da Fremdkapital.

Ergo: Der monetane Käufer und Halter der StObli, und evtl. jeder nachfolgende, ist selbstverständlich Kreditgeber (Gläubiger) des Staates. Der Staat ist dadurch ein Geldschuldner.

Fangfrage: Wie beurteilt dat Teufelchen die mit der Zuteilung entstandende Geldschuld der Bieterbank gegenüber der Finanzagentur GmbH, die da im Namen und im Auftrag des Bundes handelt?

Mit der Zuteilung hat sich die Bieterbank zur sofortigen Auszahlung der vereinbarten Kreditsumme verpflichtet.

Mit Gruß, Beo2


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