Kopfschütteln
Ich weiß wirklich nicht mehr, wie man dir helfen kann.
Du akzeptierst nicht, dass der Staatstitel bereits selbst eine Sicherheit für geldpolitische Operationen ist (6.2.2.1. der EZB-Leitlinienen), weshalb du dich nicht damit zufrieden geben kannst, dass es keine weitere Sicherheitenstellung seitens des Schuldners bzw. eines Dritten bedarf.
Ebenso hast du ein gewaltiges Problem mit dem Gedanken daran, dass Schuldtitel nicht durch Sicherheitenstellung, sondern bereits durch die Vermögenswerte des Schuldners besichert sein können. Im Fall einer Bundesanleihe ist dies immer der Fall.
Ich schlage vor: Einfach mal tief durchatmen und sich nicht mit so vielen Themen gleichzeitig beschäftigen.
Die Staatstitel als Wertrechte sind IMMER durch die Steuerhoheit des Staates besichert. Dazu reicht ein Blick ins Handbuch der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH:
"Die Besicherung der vom Bund herausgegebenen Wertpapiere erfolgt über das Staatsvermögen und das deutsche Steueraufkommen." (Quelle: Finanzagentur)
Und dass es einen himmelweiten Unterschied zwischen marktfähigen Sicherheiten und nichtmarktfähigen Kreditforderungen gibt, das soll dir mal wer anders in Ruhe erklären. Bei Staatsanleihen von Kreditforderungen zu fantasieren ... mach dich mal weiter lächerlich.
Gruß,
Ashitaka
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