Aufklärung
Der Staat platziert seine Anleihen nicht via ZB.
Via ZB als “Auktions-Führerin†an die Bank, die die frische Anleihe
ersteigert hat.
Das BBS führt die Auktion nicht in dem Sinne, dass die Bundesbank eine Entscheidung treffen könnte. Die Bundesbank stellt lediglich die elektronische Plattform für alle Abwicklungen und Informationen der Auktionen bereit (ist nur dafür Dienstleister). Die Zuteilungsentscheidung trifft ausschließlich die Finanzagentur GmbH, im Namen und im Auftrag des Bundes.
"Die Bundesbank gibt den Teilnehmern unverzüglich nach erfolgter
Zuteilungsentscheidung der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH
das Zuteilungsergebnis im BBS bekannt". Quelle
ZUTEILUNGSENTSCHEIDUNG DER FINANZAGENTUR GMBH
Genau aus diesem Grunde sieht es immer wieder so aus,
als würde die ZB dem Staat Kredit geben.
Aus SM Fall c) geht aber leider; - ) hervor, *die Geschäftsbank* (nicht
die ZB!) , die die Anleihe ersteigert hat, gewährt dem Staat Kredit via*
bereits* *existierender* ZBGM, während die andern Möglichkeiten (--> von
weiteren, von mir dargestellten SM-Fälle) durch Gesetze blockiert sind.
Dein Satzteil "gewährt dem Staat Kredit" suggeriert etwas vollkommen falsches. Es ist nicht die Geschäftsbank, die hier irgendetwas gewährt, sondern die Finanzagentur, die Wertpapiere (genauer: Wertrechte im Bundesschuldbuch einträgt) emittiert.
Ein Kreditverhältnis kommt bei Anleihen nicht zu stande. Die Wertpapiere werden nämlich sofort in den Markt eingepflegt und die Bieterseite schließt den Kauf des Wertpapiers durch Transaktion des ZBG ab.
Ergebnis: KEIN KREDITVERHÄLTNIS ZWISCHEN BIETERBANK UND STAAT
Die Bieterbank selbst hat kein Kreditverhältnis mit dem Staat, sondern ist Inhaberin des Bundeswertpapiers. Aus dem Innehaben dieses Papiers erwachsen die Forderungen gegenüber dem Staat. Die Bieterbank kann keine Kreditforderung buchen, sondern nur das Wertpapier. Aus diesem Papier ergeben sich alle Rechte, nicht aus einem sonstigen Verhältnis (Kreditverhältnis).
Sondern ZBen versteigern
diese im Auftrag ihres Staates.
Nein, die Bundesbank stellt das Abwicklungs- und Informationssystem (BBS) bereit. Für die Versteigerung ist die Finanzagentur GmbH vom Staat beauftragt (Im Namen und für Rechnung des Bundes). Ihr obliegt die Entscheidunghoheit, nicht der Bundesbank.
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