Du vermischt Kreditgeschäfte und Schuldverschreibungen (Wertpapiere)
Hallo Teufel,
Es ging uns um den *stillen Startpunkt*, an dem der
Staat BRD das erste Mal blanko Kassakredite in DM bei der BdL
aufnahm und Bargeldnoten als Kopfgeld v.a. an Bürger vereilte. (Wie belegt
und bewiesen mit der Bilanz der Bank deutscher Länder (BdL,Vorgängerin
der Buba) aus dem Januar 1949.
Die BdL hat für das sogenannte Kopfgeld keine Kassakredite vergeben. Sie kann keinen Kredit vergeben, wenn ihr keine Sicherheiten gestellt werden. Das ist heute wie damals so, nur das heute die Kreditvergaben auf die Ebene der Kreditinstitute ist. An den späteren Kassenkrediten der BuBa habe ich dir dies bereits zu erklären versucht. Du vermischt Kreditgeschäfte mit Wertpapieren (Staatsanleihen). Beides hat aber überhaupt nichts miteinander zu tun.
Es fing nicht mit einem Blankokredit an, sondern damit, dass der Staat Schuldverschreibungen (Wertpapiere) ausreichte, die da von der BdL mit langfristiger Rückübertragungsverpflichtung gekauft wurden. Die BdL vergab dem Staat keinen Kredit, sondern sie tätigte einen Kauf von Wertpapieren. In Geldsumme der Rückübertragungsverpflichtung dieser Schuldverschreibungen reichte sie Banknoten aus, die da kraft Autorisierung der BdL zur Beurkundung und dem Gesetz als gesetzliche Zahlungsmittel galten.
Diese als notenbankfähige Sicherheit gekauften Schuldverschreibungen sind ausdrücklich keine Kreditvergaben der BdL. Es entstanden keine Kredittitel, sondern Rückkaufforderung (Aktiva) und Rückübertragungsverpflichtung (Passiva).
Gibst du einem Unternehmen Kredit, indem du dessen Schuldverschreibungen kaufst? Nein, du kaufst einen Schuldtitel (die Schuldverschreibung). Und den kaufst du deshalb, weil du das Papier als besichert erachtest, du dir sicher bist, dass das Unternehmen deine Zinsen und die Rückzahlung aus Vermögenswerten bestreiten kann.
Die BdL hat bereits existente und damit verwaltete Schuldverschreibungen des Staates gekauft. Und diese Schuldverschreibungen sind, so wie es auch heute noch die verwaltende Finanzagentur erklärt, "durch die Vermögenswerte (Steuerforderungen) des Staates besichert".
Du vermischt Kreditgeschäfte (an Sicherheitenverträge gebunden) mit Wertpapieren (Schuldverschreibungen). Letztere müssen um notenbankfähig zu sein keine Sicherheiten (Abtretung von Anrechten) bieten, sondern sind durch das Vermögen (das was der Staat kraft seiner Gewalten vermag -> Steuerhoheit -> Steuervollstreckung -> Enteignung) besichert.
Herzlichst,
Ashitaka
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