Weil das nach Regeln ablaufen soll und überparteilich - und der Zustand zuvor war verlustreich (ed)
Hallo Phil,
der Zustand zuvor war der der Fehde. Die Rechts- und Machtmechanismen waren nicht immer so vorhanden, dass es überhaupt durchsetzbar war.
Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Fehde
Wie das ausfiel, kannst Du u. a. bei Fontane, Wanderungen durch die Mark..., Fünf Schlösser, Die Quitzows nachlesen. Da wurde wüst getötet, Vieh wegetrieben, Städter vertrieben und die Städte geschliffen usw. Ständig und lange. Fazit: Unglaubliche, riesige Schäden für alle.
Also ist allen alten Rechtsbüchern zu entnehmen, wie offenbar von allen Seiten Bemühungen kamen, also von allen gewünscht wurde, dass das aufhört (Warloards lassen grüßen). Dass der sogenannte gedeihliche Frieden gewahrt würde usw.
Der Landfriede wurde ein Interesse vieler.
http://de.wikipedia.org/wiki/Landfrieden
Siehe aber auch: http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6nigsfrieden_(Rechtsgeschichte) und den Beginn der deutschen Reichtstage und des: http://de.wikipedia.org/wiki/Ewiger_Landfriede
Die Kaiser und Könige hatten ja oftmals lediglich die Mittel ihren Hof halbwegs zu verteidigen, geschweige denn das Land. Die dafür notwendigen Institutionen fehlten fast vollständig (siehe später niedere und hohe Gerichtsbarkeit).
Vielmehr musst man sich in Allianzen und Bündnissen vereibaren, und schuff so Schutz und Schirm.
Siehe die sogenannte kleine und große Reiterei (und die Reichsexkutionen, bis in die Vierziger normal: Preußenschlag usw.) - und man stelle sich das praktisch vor. Wer ein paar Mann auf Pferden hatte... Unter Rüstung und Waffen, der konnte...** (auch wenn er nicht durfte, nicht wahr @Elli - wirksam handelt ist auch der Unberechtigte)
Auch die Kirchen diente da als besondere Komponenten, da sie nicht nur an Kriegsführung beteiligt war, sondern u. a. Regeln für die Fehde durchsetzen konnte: So z. B. keine Fehdehandlungen von Do - So. Keine Angriffe auf bestimmte Leute, wie Boten (noch Jahrhunderte später waren Postboten im Kriege tabu für alle), alte, Schanger usw. oder auf den Weg zu Kirche oder Gericht usw. Man kann sich durchaus wildgewordene Familien und Ansiedlungen vorstellen, und die Schäden waren gewaltig.
Also weg mit der wilden und irrationalen Selbsthilfe, wie das rechtlich heißt und die es heute rudimentär noch gibt: http://de.wikipedia.org/wiki/Selbsthilfe_(Recht)
Das liest sich nicht nur wie wilder Westen, das Problem ist identsich mit den Frontiers usw.
Das Gewaltmonopol sollte vieles schaffen: Landfriede, Berechenbarkeit, Anerkennen von Entscheidungen (man denke an Schiedsrichter und deren Bedeutung im Spiel), Erwartungssicherheit, Schutz der Wirtschaft, im besonderen auch Wege usw., Schutz der Nachkommenschaft, der Steuereinnahmen, des Landesschutzes (aka Landwehr bzw. Verteidigungsfähigkeit), Überparteilichkeit, Nachvollziehbarkeit usw.
Man denken an die Justizgrundsätze, nach denen heute Geheimprozesse usw. verboten sind.
Das Gewaltmonopol ist natürlich auch ein Machtmittel des Machthabers, der es sozusagen ziemlich direkt in der Hand hatte.
Zuallerletzt sei noch darauf verwiesen, dass die Komplexität der Gesellschaft zunahm. Befriedung war auch notwendig für Ferngeschäfte.
Es spricht für sich, dass sich heute kaum noch erklärt, wozu das Gewaltmonopol gut ist.
Eine Abkehr davon will sehr, sehr, sehr gut überlegt sein. Es gibt da ganz böse Geschichten, u. a. aus dem vorrechtlichen Bereich.
Heute ist es in Grenzen erlaubt, selbst entsprechend zu handeln. Dies ist jeweils genau definiert, in BGB (u. a. http://dejure.org/gesetze/BGB/229.html ) und StGB, wie Nothilfe, Notstand, Notwehr.
Wie weit reicht das Recht? Juristen-Bonmot: Soweit, wie ein Gerichtsvollzieher kommt.
Aber: Das ist eben auch wichtig, wenn man (Nach-) Schuldner haben will. Denn die muss man wirksam binden und gegen diese wirksam vollstrecken können, sonst ist's Asche.
Hoffe, Dir bei der Beantwortung Deiner Frage behilflich gewesen sein zu können.*
Viele freundliche Grüße
azur
PS: @paranoia: und auch schon hier: Gefahrübergang: http://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_der_Post#Entwicklung_des_Portowesens
Die Postillone hatten ja Hörner, die sie u. a. auch vor Angriffen schützten. Das wurde meist akzeptiert.
(und wieder war der Beginn banal: http://de.wikipedia.org/wiki/Posthorn#Geschichte )
Und das nur zur Abrundung: http://de.wikipedia.org/wiki/Postkrieg
* nun stell Dir vor, es Dein Gegner hätte einen z. B. Libanesenclan aufzubieten. Nimmt Dir z. B. etwas weg oder schändet Familienangehörige oder verwüstet Dein Heim oder Dein Wirtschaft, und Du willst z. B. Bestrafung und Wiedergutmachung. Private als verantwortlich für alles - das könnte schwierig sein.
Schlussendlich: man schaue auch nach der Herkunft von Acht und Bann. Die Folge hieß ja auch die Rechts-, Testier- und Geschäftfähigkeit zu verlieren. Das konnte sehr hinderlich sein.
("Da seit 1220 Reichsacht und Kirchenbann Hand in Hand gingen, stammt daher die Formel In Acht und Bann." - siehe wiki Reichsacht - und will man es wirklich so?: http://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtskampf )
** http://de.wikipedia.org/wiki/Bannerherr
"Vorzug war ehedem so lange erblich bey der Familie des Panner-Herrn, als ihre Glücks-Umstände unverändert blieben, d. h. so lange sie die erforderliche Anzahl Ritter und Knechte, in Frankreich wenigstens 25, in Deutschland aber gemeiniglich zehen Helme oder Spieße wohlerzeugter Leute, gegen den Feind stellen und unterhalten konnte." Und das war eben nicht nur für die große Reiterei - sondern auch bei kleineren Übeln, wie Übergriffen von Durchziehenden (siehe auch Fontane, Wanderungen, Fünf Schlösser, wo ein Herr dabei stirbt).
Bonus: "Beilager
Der Begriff Beilager (in älteren Schriften Beylager) wurde regional unterschiedlich gebraucht, auch Bettleite und Bettsetzung sind überliefert. Im engeren Sinne bezeichnen jedoch alle den zeremoniellen Teil der Eheschließung, der seit dem Hochmittelalter bis etwa zum 19. Jahrhundert vor allem im deutschsprachigen Raum bezeugt ist. Das Beilager ist aber auch ein anderer Begriff für das Fest, das wir heute Hochzeit nennen. Zum Beilager als Fest gehörten nach der vorherigen Brautwerbung das rituelle Beilager, die Hochzeitsnacht mit Morgengabe für die Braut, der kirchliche Segen (später Trauung) und die Heimführung der Braut.
Beim rituellen Beilager wurden Braut und Bräutigam nacheinander in ein festlich hergerichtetes Ehebett geleitet. Regional unterschiedlich wurden sie zueinander ins Bett gesetzt oder gelegt. In jedem Fall wurde das Paar mit einer gemeinsamen Decke bedeckt (daher: „unter einer Decke stecken“ als Ausdruck für zusammengehörig). Der Vorgang hatte Rechtskraft und brauchte deshalb Zeugen, die später die juristische Vollziehung der Ehe bezeugen sollten. Im ältesten überlieferten sächsischen Recht (Sachsenspiegel um 1220) heißt es: Er ist ihr Vormund und sie ist seine Genossin, und tritt in sein recht (Anm. azur: siehe niedere Gerichtsbarkeit, Patrimonialgewalt), wann si in sein Bett tritt. Ein ranghoher Zeuge oder Verwandter (zuweilen auch ein Jurist) erfragte die Zustimmung des Paares. Der gesamte Ritus gehörte zur Muntehe, die Vormundschaft über die Frau ging vom Vater auf den Ehemann über."
http://de.wikipedia.org/wiki/Beilager
Und zu: Gemeinde oder Genossenschaft? Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Bauernstein
Das bei Staat oder Genossenschaft Besprochene gab es ja nun alles irgendwie irgendwann schon mal. Und dann siehe die Geschichte z. B. Bremens, wie das weiterging: Stände, Reichtum und Vermögen durch Privilegien, entscheiden immer mehr allein - haben aber oft auch nicht nur andere Mittel, sondern anderen Überblick (oft mehr als sprichwörtlich).
Staatlich oder privat: Staatlich hat doch mehr Aspekte, als Eigentümerpositionen. Staatlich: da gibt es weit mehr Verfügungsgewalt - @Fussgänger liegt schon richtig.
(siehe auch: "Erst König Magnus lagabætir führte in seinem Landslov 1274 den Lagmann als Richter ein. Diese Stellung hatte er bis 11. August 1797.[5] Damit verdrängte sein Spruch im Lande in großem Umfang die Entscheidungsgewalt der Orts-Tinge."
http://de.wikipedia.org/wiki/Lagmann_%28Norwegen%29 )
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