Die Ausbuchung sind Kosten im laufenden Jahr

Morpheus ⌂, Montag, 27.04.2015, 18:49 (vor 3577 Tagen) @ Beo26460 Views
bearbeitet von unbekannt, Montag, 27.04.2015, 19:25

Hallo Beo2

Abschreibungen mindern den Gewinn der Bank (Börse, Wirtschaft, Geld,
Debitismus …)


... und damit auch das EK der Bank via dem GuV-Saldo. Aufwands- und
Ertragskonten sind ja Unterkonten des EK. Abschreibung ist eine
Wertberichtigung eines bereits vorhandenen Aktivposten in der Bilanz bzw.
ein Aufwand (Ausgabe, Ausbuchung). Das ist Allgemeinwissen.

die Bank zahlt eine Kreditabschreibung aus dem jährlichen Gewinn der

entsprechend niedriger ausfällt. Dem entsprechend kann die
Gewinn-Ausschüttung entsprechend diesem Betrag geringer ausfallen ...

Auch das ist Allgemeinwissen und tut hier nichts zur Sache.

Ach so. Es tut nichts zur Sache, wenn die laufenden Kosten der Bank genau um den Abschreibungsbetrag höher ausfallen.

... und so verschwindet dein angebliches Nettogeld wieder aus dem

Kreislauf. Nur wenn es keinen Gewinn gibt, wird wie immer das EK davon
berührt.

Du versteht entweder nichts von alledem, was Du da schreibst, oder Du
willst mir hier mit einer rhetorischen Nebelgranate den Verstand vernebeln.
Das grenzt schon an Rabulistik! Also:

Sorry, du solltest deine Tonlage mäßigen. Ich weiß nicht, wo du deine Erkenntnisse her nimmst. Ich habe mal eine Zeitlang sehr nahe an den Abwicklungsabteilungen der Banken gearbeitet und glaube ganz gut zu wissen, was da genau passiert.


In dem Auto-Beispiel wurden 10.000 GE an Giralgeld (Sichteinlagen) per
Kredit geschaffen. Die umlaufende Geldmenge M1 wuchs zunächst befristet um
10.000 GE. 5.000 konnte der Kreditnehmer pünktlich tilgen; dessen 5.000
Giralgeld wurden ausgebucht. 3.000 tilgte der Auto-Verwerter, der dafür
das gepfändete Auto bekam; dessen 3.000 wurden ebenfalls ausgebucht. Es
blieben noch "2.000 irgendwo da draußen im Umlauf", und zwar ohne
Tilgungstermin
.
Nun behauptet @CalBaer implizit oder explizit, dass das EK der Bank eine
Geldsumme sei, die nun um 2.000 GE via die GuV-Rechnung gemindert wird,
womit die noch umlaufenden 2.000 (ersatzweise) ebenfalls ausgebucht wären.
Die gesamte Geldmenge (M1) wäre somit wieder um 10.000 gemindert und zur
ursprünglichen Größe zurückgekehrt. Im Prinzip sagst Du dasselbe, ohne
es zu wissen.

Sorry, der laufende Gewinn des Jahres wird durch die Kosten der Abschreibung gemindert, bevor das überhaupt in der Bilanz als Gewinn auftaucht. Diese Abschreibungen sind normale Kosten, wie auch die Personalkosten und das Geld für die Heizung.


Ich habe dieser Auf- oder Verrechnung zugestimmt unter dem Vorbehalt, dass
das EK der Bank als der gesamten umlaufenden Geldmenge (M1) zugehörige
Teilmenge aufgefasst wird bzw. aufgefasst werden könne .. mit anderen
Worten: als bankeigenes Giralgeld ("Girokonto"). Nach nochmaliger
Überprüfung dieser Betrachtung muss ich aber dieser Ansicht
widersprechen; und dafür gibt es feste Gründe, die in den Merkmalen
dessen liegen, was da tatsächlich bilanziert wird. Davon abgesehen, es
widerspricht auch der landläufigen Meinung; und noch zu alledem, es fehlt
für diese Teilmenge auch die Mindestreserve-Vorschrift der
Bankenaufsicht.

Dieses Geld taucht so oder so überhaupt nicht in der Bankbilanz beim EK auf. Es ist bereits im laufenden Jahr weg. Es steht NUR bei den Kosten. Alles weitere ist ohne jeden Belang.


Alles spricht dafür, dass das EK der Bank keine liquide Geldmenge
darstellt
, auch wenn es "so aussieht", sondern lediglich als eine
Verrechnungsstelle für Giralgeldschöpfung und -vernichtung in gewissen
Fällen
dient. Eine Minderung des EK ist somit keine Minderung der
umlaufenden Geldmenge (M1)
.

Um es ganz kurz und prägnant zu machen: Das EK der Bank ist die Summe
aller Gesellschafteranteile (an den Aktiva!) und damit eine unbefristete,
erfolgsabhängig verzinsliche quasi Geldanlage der Gesellschafter
(Aktionäre), oder besser gesagt: eine Sacheinlage, mit der diese
keineswegs einfach so irgendwo einkaufen gehen können. Das EK ist somit
eine unbefristete quasi Geldverbindlichkeit bzw. eine reale
Sachverbindlichkeit der Bank gegenüber ihren Gesellschaftern, und diese
letzteren haben demgegenüber als Pendant eine Sachforderung in Form einer
Aktie oder Firmenbeteiligung in ihren Aktiva stehen .. aber gewiss keine
GELDsumme! Es ist eine nur sehr schwer oder zunächst gar nicht liquide zu
machende anteilige Geldanlage der Bankeigentümer - unbefristet bis zur
Liquidation der Bank - und eine "Verrechnungsstelle oder Basis für
Giralgeldschöpfung/-vernichtung in gewissen Fällen".

Übrigens, wenn eine Bank z.B. ein Aktienpaket oder einen Neuwagen von
einem ihrer Kunden kauft, schafft sie ebenfalls unbefristet eine
zusätzliche Geldmenge (Giralgeld), welcher keine Kreditforderung
gegenübersteht. Auch dies könnte als Netto-Geld bezeichnet werden ..
könnte. Es käme auf die Definition an.

Da jedes Giralgeld immer nur eine Rechengeld innerhalb der Bank ist,

gibt es mit dem Moment der Abschreibung kein Nettogeld.

Dies ist eine sinnlose Verknüpfung zweier unterschiedlicher Sachverhalte.
Giralgeld ist gewiss Zahlungsmittel (Kaufkraft) der Kontohalter und gehört
der offiziell umlaufenden Geldmenge (M1) an.

Du kannst dir dazu die Buchung im Banksystem ansehen. Da gibt es neben

den Girokonten auch die Buchhaltungskonten der Bank selbst. Die nichts
anderes sind als "spezielle Girokonten" z.B. alle Konten die mit den
Nummern "9000" beginnen.

Nein, es können keine "Girokonten" sein. Wer ist denn der Halter dieser
"Girokonten"; die Bank selbst?

Es sind ALLES die Buchhaltungskonten der Bank, was nämlich die Girokonten auch sind. Jedes Girokonto ist nichts anderes als ein Teil der Buchhaltung der Bank.

Und da gibt es eine Buchung/Überweisung vom Abschreibungskonto auf das

Kreditkonto des Schuldners, um den Saldo auf Null zu stellen. Danach kann
das Schuldnerkonto dann gelöscht werden. Am Jahresende beim Bilanzieren
wird das Abschreibungskonto dann mit den Ertragskonten verrechnet. Bei
diesen ganzen Operationen ist höchste Sorgfalt anzuwenden, denn es geht um
die Gewinne und die zu zahlenden Steuern. Da ist nicht nur die
Bankenaufsicht extrem hinterher sondern auch die zuständigen
Finanzämter.

Erkläre mir hier doch nicht solche Trivialitäten! Sag mir lieber, was Du
unter dem Begriff Netto-Geld verstehst. Hierüber scheint es große
Verwirrung oder Definitionsunterschiede zu geben (sowie darüber, was
GELDmenge oder was das Banken-EK ist).

Es gibt überhaupt keine Verwirrung, außer vielleicht bei Dir.
Du redest von Nettogeld, sonst niemand. Es gibt KEIN Nettogeld, nirgends!

Grüße Morpheus


Im übrigen, über das sog. Netto-Geld habe ich bereits eine ausführliche
Diskussion mit @Liated geführt, bisher ohne Einigung:
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=339414

Schön für dich, wenn du zu viel Zeit hast. Ich lese diese sinnfreien Diskussionen Gott sei dank nur noch selten.

--
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Wir - für die unbeschränkbare Freiheit.


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