Abschreibungen, das EK, Geldmenge & Netto-Geld (edit.)
Hallöchen Morpheus!
Abschreibungen mindern den Gewinn der Bank (Börse, Wirtschaft, Geld, Debitismus …)
... und damit auch das EK der Bank via dem GuV-Saldo. Aufwands- und Ertragskonten sind ja Unterkonten des EK. Abschreibung ist eine Wertberichtigung eines bereits vorhandenen Aktivposten in der Bilanz bzw. ein Aufwand (Ausgabe, Ausbuchung). Das ist Allgemeinwissen.
die Bank zahlt eine Kreditabschreibung aus dem jährlichen Gewinn der entsprechend niedriger ausfällt. Dem entsprechend kann die Gewinn-Ausschüttung entsprechend diesem Betrag geringer ausfallen ...
Auch das ist Allgemeinwissen und tut hier nichts zur Sache.
... und so verschwindet dein angebliches Nettogeld wieder aus dem Kreislauf. Nur wenn es keinen Gewinn gibt, wird wie immer das EK davon berührt.
Du versteht entweder nichts von alledem, was Du da schreibst, oder Du willst mir hier mit einer rhetorischen Nebelgranate den Verstand vernebeln. Das grenzt schon an Rabulistik! Also:
In dem Auto-Beispiel wurden 10.000 GE an Giralgeld (Sichteinlagen) per Kredit geschaffen. Die umlaufende Geldmenge M1 wuchs zunächst befristet um 10.000 GE. 5.000 konnte der Kreditnehmer pünktlich tilgen; dessen 5.000 Giralgeld wurden ausgebucht. 3.000 tilgte der Auto-Verwerter, der dafür das gepfändete Auto bekam; dessen 3.000 wurden ebenfalls ausgebucht. Es blieben noch "2.000 irgendwo da draußen im Umlauf", und zwar ohne Tilgungstermin.
Nun behauptet @CalBaer implizit oder explizit, dass das EK der Bank eine Geldsumme sei, die nun um 2.000 GE via die GuV-Rechnung gemindert wird, womit die noch umlaufenden 2.000 (ersatzweise) ebenfalls ausgebucht wären. Die gesamte Geldmenge (M1) wäre somit wieder um 10.000 gemindert und zur ursprünglichen Größe zurückgekehrt. Im Prinzip sagst Du dasselbe, ohne es zu wissen.
Ich habe dieser Auf- oder Verrechnung zugestimmt unter dem Vorbehalt, dass das EK der Bank als der gesamten umlaufenden Geldmenge (M1) zugehörige Teilmenge aufgefasst wird bzw. aufgefasst werden könne .. mit anderen Worten: als bankeigenes Giralgeld ("Girokonto"). Nach nochmaliger Überprüfung dieser Betrachtung muss ich aber dieser Ansicht widersprechen; und dafür gibt es feste Gründe, die in den Merkmalen dessen liegen, was da tatsächlich bilanziert wird. Davon abgesehen, es widerspricht auch der landläufigen Meinung; und noch zu alledem, es fehlt für diese Teilmenge auch die Mindestreserve-Vorschrift der Bankenaufsicht.
Alles spricht dafür, dass das EK der Bank keine liquide Geldmenge darstellt, auch wenn es "so aussieht", sondern lediglich als eine Verrechnungsstelle für Giralgeldschöpfung und -vernichtung in gewissen Fällen dient. Eine Minderung des EK ist somit keine Minderung der umlaufenden Geldmenge (M1).
Um es ganz kurz und prägnant zu machen: Das EK der Bank ist die Summe aller Gesellschafteranteile (an den Aktiva!) und damit eine unbefristete, erfolgsabhängig verzinsliche quasi Geldanlage der Gesellschafter (Aktionäre), oder besser gesagt: eine Sacheinlage, mit der diese keineswegs einfach so irgendwo einkaufen gehen können. Das EK ist somit eine unbefristete quasi Geldverbindlichkeit bzw. eine reale Sachverbindlichkeit der Bank gegenüber ihren Gesellschaftern, und diese letzteren haben demgegenüber als Pendant eine Sachforderung in Form einer Aktie oder Firmenbeteiligung in ihren Aktiva stehen .. aber gewiss keine GELDsumme! Es ist eine nur sehr schwer oder zunächst gar nicht liquide zu machende anteilige Geldanlage der Bankeigentümer - unbefristet bis zur Liquidation der Bank - und eine "Verrechnungsstelle oder Basis für Giralgeldschöpfung/-vernichtung in gewissen Fällen".
Übrigens, wenn eine Bank z.B. ein Aktienpaket oder einen Neuwagen von einem ihrer Kunden kauft, schafft sie ebenfalls unbefristet eine zusätzliche Geldmenge (Giralgeld), welcher keine Kreditforderung gegenübersteht. Auch dies könnte als Netto-Geld bezeichnet werden .. könnte. Es käme auf die Definition an.
Da jedes Giralgeld immer nur eine Rechengeld innerhalb der Bank ist, gibt es mit dem Moment der Abschreibung kein Nettogeld.
Dies ist eine sinnlose Verknüpfung zweier unterschiedlicher Sachverhalte. Giralgeld ist gewiss Zahlungsmittel (Kaufkraft) der Kontohalter und gehört der offiziell umlaufenden Geldmenge (M1) an.
Du kannst dir dazu die Buchung im Banksystem ansehen. Da gibt es neben den Girokonten auch die Buchhaltungskonten der Bank selbst. Die nichts anderes sind als "spezielle Girokonten" z.B. alle Konten die mit den Nummern "9000" beginnen.
Nein, es können keine "Girokonten" sein. Wer ist denn der Halter dieser "Girokonten"; die Bank selbst?
Und da gibt es eine Buchung/Überweisung vom Abschreibungskonto auf das Kreditkonto des Schuldners, um den Saldo auf Null zu stellen. Danach kann das Schuldnerkonto dann gelöscht werden. Am Jahresende beim Bilanzieren wird das Abschreibungskonto dann mit den Ertragskonten verrechnet. Bei diesen ganzen Operationen ist höchste Sorgfalt anzuwenden, denn es geht um die Gewinne und die zu zahlenden Steuern. Da ist nicht nur die Bankenaufsicht extrem hinterher sondern auch die zuständigen Finanzämter.
Erkläre mir hier doch nicht solche Trivialitäten! Sag mir lieber, was Du unter dem Begriff Netto-Geld verstehst. Hierüber scheint es große Verwirrung oder Definitionsunterschiede zu geben (sowie darüber, was GELDmenge oder was das Banken-EK ist).
Mit Gruß, Beo2
Im übrigen, über das sog. Netto-Geld habe ich bereits eine ausführliche Diskussion mit @Liated geführt, bisher ohne Einigung:
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=339414