Quatsch oder Missverständnis ..?

Beo2, NRW Witten, Montag, 06.04.2015, 19:55 (vor 3593 Tagen) @ CalBaer6225 Views

Beispiel: Die Bank vergibt eine Kredit in Hoehe von 10.000 fuer ein Auto.
Nach 5.000 wird der Kunde saeumig. Das Auto hat einen Restwert von 4.000 und nach Kosten erhaelt die Bank vom Reposessor/Verwerter 3.000. Die ausstehende Restsumme von 2.000 gilt als nicht mehr eintreibbar. Die 2.000 die jetzt noch draussen zuviel im Umlauf sind, werden vom Geld, was bei der Bank als Einnahmen (z.B. Gebuehren) von draussen reingekommt, abgezogen - die Bank bilanziert es als Verlust von 2.000 zum naechsten Bilanz-Stichtag. Am Ende ist von dem Kredit genau 0 noch draussen im Umlauf.

Klar, die 2000 gehen vom EK ab (und 3000 vom Girokonto des Verwerters ebenfalls; Aktiva = -5000); ist ja auch ganz meine Rede. Nun aber, "die 2.000 die jetzt noch draussen zuviel im Umlauf sind", sind immer noch im Umlauf. Man könnte also sagen: Dieses "Netto-Geld" wurde geschöpft zu Lasten des EK der Bank .. denn die Kreditforderung der Bank und die Geldschuld des Kunden sind ja verschwunden.
Es sei denn, Du negierst, dass Banken Giralgeld zu Lasten ihres EK überhaupt schöpfen können? Dies geschieht ja auch durch ihre betrieblichen Aufwendungen, sonstige Ausgaben (Gewinnausschüttungen etc.) oder durch Zinszahlungen z.B. an Lieferanten, Gesellschafter bzw. Sparer. Dasselbe gilt beim Einkauf von Aktivposten (z.B. Wertpapieren) .. es entsteht doch neues Giralgeld, oder? Allerdings ...

... hier müssten wir uns darüber einigen, als was wir das EK der Bank betrachten wollen: Ist das EK der Bank d.M.n. eine Geldsumme, bankeigenes Giralgeld? Falls Ja, dann stimme ich deiner Auf- oder Verrechnung zu; dann gäbe es tatsächlich kein Netto-Geld übrig und keine Ausweitung der Geldmenge. Es ist durchaus eine Definitionssache, als was mensch das EK der Bank betrachtet. Ich bin da ganz flexibel.
Ich ging in unserer Diskussion davon aus, dass das EK der Bank kein GELD bzw. kein bankeigenes Giralgeld, d.h. keine Geldsumme darstellt .. sondern eine weitere mögliche (Neben-) Quelle für Giralgeld-Schöpfung und ein Loch für Geldvernichtung wäre. Für diese "Giralgeld-Summe" wird m.W.n. auch keine Mindestreserve in ZBGeld vorgeschrieben, oder?

Wie ist diesbezüglich der Stand der Diskussion unter den Debitisten hier?

Im übrigen, unter Netto-Geld verstehe ich eine Geldsumme, für die insbesondere das Fehlen einer reziproken Geldverbindlichkeit festgestellt werden muss. Also: Wo wäre eine solche Verbindlichkeit als Pendant zum EK der Bank zu suchen bzw. zu finden .. wo das EK selbst ja ein Passivposten ist? Bin gespannt!

Gruß, Beo2


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