Antworten zum Kernkonzept & Erweiterung ..
Hallöchen Kropotkin!
ich habe mir deinen verlinkten Text durchgelesen, aber ich fand ihn unschlüssig, worin denn jetzt die Zwitterlösung bestehen sollte. Du meinst also Vollgeld und Giralgeldschöpfung durch Privatbanken parallel oder worin soll die Zwitterlösung bestehen?
Nein, keine Giralgeldschöpfung durch Privatbanken, nicht in dem dargestellten "Kernkonzept". Aber, eins nach dem anderen:
__ 1) Du bist Kunde einer beliebigen privaten Geschäftsbank, wie heute auch. Dies ist deine Hausbank. Das bedeutet:
__ 2) Du beauftragst als erstes deine Hausbank, für dich ein ganz normales Girokonto bei der ZB (BuBa) zu beantragen. Du bekommst dieses Konto und deine Hausbank verwaltet es.
__ 3) Auf deinem ZB-Girokonto befindet sich also kein Giralgeld deiner Hausbank, sondern das ZB-Giralgeld, so wie es heute nur die Banken und der Staat bei der BuBa haben. Dies ist sog. Vollgeld.
__ 4) Die ZB gewährt auf solchen Girokonten ganz normale, jedoch zinslose Überziehungskredite. Damit dies passieren kann, muss deine Hausbank eine solche Kreditlinie für dich beantragen und für diesen Kredit selbst als Bürge haften. Deine Hausbank prüft also ganz normal, wie heute auch, deine Bonität und sagt dir, für welche maximale Kreditlinie sie bereit ist für dich zu bürgen. Du sagst Okay und deine Hausbank beantragt bei der ZB deinen Überziehungskredit. Die ZB hat normalerweise keinerlei Bedenken, da deine Hausbank für die Tilgung ja haftet. Die ZB braucht lediglich die Bonität deiner Hausbank, die viele Kunden wie dich hat, regelmäßig zu kontrollieren. Deine Hausbank erhebt bei Dir für ihre Bürgschaft einen ZINS auf deinen tatsächlich in Anspruch genommenen Überziehungskredit, so wie heute auch.
__ 5) Andere Kredite, außer den individuellen Kreditlinien auf den Girokonten, werden von der ZB an private Kunden (Banken, Unternehmen, Konsumenten etc.) nicht gewährt. Ein beliebiges anderes Kredit kannst Du aber von deiner Hausbank bekommen, wenn sie dir eins gewähren möchte. Dabei überweist die Bank ZBGeld von ihrem Girokonto auf dein Girokonto und verlangt dafür natürlich einen ZINS.
__ 6) Die ZB schließt auch keinerlei Sparverträge ab und bietet keinerlei Geldanlagen an. Dies bleibt eine Domain ausschließlich der Geschäftsbanken.
__ 7) Deine Hausbank ist bereit, dir ein Sparkonto, Festgeldkonto etc. zu gewähren, wie heute auch. Dies ist für dich aber nicht ohne Risiko, da Du den entsprechenden Betrag von deinem Girokonto auf das Girokonto deiner Hausbank überweisen musst. Du gibst ja deiner Hausbank einen Kredit. Geht deine Hausbank Pleite, so kann deine (verzinste) Geldanlage allerdings verloren gehen.
__ 8) Über dein ZB-Girokonto läuft ganz normal dein gesamter Zahlungsverkehr. Du machst es online selbst oder gehst zu deiner Hausbank und füllst deine Geldüberweisung aus. Deine Hausbank leitet diese an die ZB weiter. Die ZB erledigt die Überweisung von deinem Girokonto. Du bekommst von deiner Hausbank auf Verlangen deine Kontoauszüge. Für diese Dienstleistungen erhebt deine Hausbank eine Konto-Verwaltungsgebühr, wie heute auch.
__ 9) Die ZB ist eine (staatliche) "Monetative", denn sie finanziert mit einer zinslosen Kreditlinie selbstverständlich auch den Staat, diesmal allerdings direkt. Der Staat braucht sich nicht an eine Privatbank zu wenden. Die ZB deckelt über die Kreditlinie zugleich die Höhe der maximal möglichen Staatsverschuldung. Diese sollte maximal 50% des BIP betragen, oder sogar noch weniger (25-35%). Diese Kreditlinie wird als sog. Schuldenbremse gesetzlich verankert. Über ihre (evtl. variable) Höhe entscheidet letztlich der Gesetzgeber bzw. das Bürgerrefendum. Der Staat darf keinerlei "Staatsanleihen" emittieren oder irgendwelche Kredite bei Privaten aufnehmen.
Ich hoffe, es ist nun klarer geworden, wieso ich dieses Konzept als "Zwitterlösung" bezeichnet habe: Es vereint das Beste aus Kompetenzen von Privatbanken und der staatlichen Zentralbank. Der Bürger ist zugleich Kunden bei beiden. Das System ist nicht anfällig für Korruption, wie sie bei rein staatlicher Kreditvergabe unvermeidlich wäre. Der Staat bzw. die ZB trägt auch so gut wie kein Kreditausfallrisiko. Und, die ZB kann das insgesamt sowie individuell gewährte Kreditvolumen und die Geldmenge beliebig und spielend leicht regulieren.
Worin wären die Vorteile dieser Zwitterlösung gegenüber einem reinen Vollgeldsystem?
__ 1) Auf deinem Girokonto befindet sich kein Giralgeld deiner Hausbank, sondern echtes ZBGeld, d.h. Vollgeld. Dieses Geld ist praktisch unzerstörbar. Geht deine Bank plötzlich Pleite, so gehst Du sofort zu einer anderen GBank und beauftragst diese, die Verwaltung deines ZB-Girokontos zu übernehmen. Sonst ändert sich für dich nichts. Deine vorhandene Liquidität auf dem Girokonto kann davon nicht im geringsten betroffen werden.
__ 2) Die gesamte Liquidität in der VoWi befindet sich auf Girokonten bei der ZB. Diesem Zahlungsmittel und Zahlungssystem können keine Bankenpleiten irgendetwas anhaben.
__ 3) Ein Banken-Run wäre völlig unschädlich und sinnlos, da kein Cent der Liquidität Jemandem verloren gehen kann.
__ 4) Die ZB hat volle Kontrolle über die umlaufende Geldmenge.
__ 5) Die ZB kann die gesamte Liquidität auf den Girokonten regelmäßig besteuern .. vgl. sog. Umlaufgebühr. Dies käme dem sog. Gesell'sches Schwundgeld gleich oder sehr nahe, zumindest in seiner Giralform.
In dem Text steht nichts von Schwundgeld. Du hälst es ebenfalls für unerläßlich? Warum?
Richtig, das habe ich zunächst einmal weggelassen, um das Publikum hier nicht gleich zu überfordern.
Eine sog. variable "Geldsteuer" (Umlaufgebühr) auf den Girokonten habe ich aber unbedingt im Sinn, da ich dies für absolut erforderlich halte, wenn die sog. durchschnittliche Sparquote in der VoWi (relativ zum BIP) zu hoch ist/wird. Dies ist seit Jahrzehnten extrem der Fall, was eine von mehreren Hauptursachen ist für die chronische heutige Depression. Sie darf nämlich nicht (andauernd) höher sein als die BIP-Wachstumsrate.
Mit der langsam steigenden ULG kann die volkswirtschaftliche Sparquote so weit gedrückt werden, bis gilt:
Sparquote (relativ zum BIP) ≤ BIP-Wachstumsrate
Dies ist der richtige Maßstab für die notwendige Höhe der ULG ("Geldsteuer"). Die langsam aufwärts oder abwärts angepasste Geldsteuer auf die Giroguthaben sollte regelmäßig (z.B. monatlich) von der ZB auf den Girokonten (in %) erhoben werden. Was das Bargeld angeht, da denke ich bevorzugt an eine "Inflationslösung" .. was ein weiteres Thema wäre (.. jedoch nicht an dieser Stelle).
Deine Lösung wäre also: Vollgeld + Giralgeld + Schwundgeld?
Nein, keine Girokonten und kein Giralgeld bei den GBanken, zumindest nicht in meinem enggefassten "Kernkonzept" wie oben dargestellt. Aber:
Ich bin aber grundsätzlich nicht abgeneigt, es jedem Bürger zu überlassen, ob er/sie lieber ein Girokonto direkt bei der ZB haben will oder lieber bei seiner Hausbank. Im diesem Fall hätten wir ein erweitertes Mischsystem mit zwei Arten von Zahlungsmitteln, wie heute auch .. mit dem Risiko, dass das Giralgeld bei der Hausbank bei deren Pleite für den Kunden natürlich verloren gehen kann.
Ich weiß, viele Fragen, vielleicht magst du ja trotzdem antworten.
Ich bin auf deine Fragen in extrem verkürzter Form eingegangen, um die "Grundzüge" meines Konzeptes darzustellen. Zahlreiche weitere Details wären noch zu hinterfragen und zu diskutieren.
Ich konnte bisher darin keinen schwerwiegenden Mangel feststellen. Du wirst nichts Vergleichbares finden, denn es vereint alle mir bekannten Geld- bzw. Währungskonzepte .. und ich kenne sie alle (außer den BitCoins)
Mit Gruß, Beo2