Ein paar bebilderte Gedankens dazu: "Ich will fucken!"

Bernadette_Lauert, Mittwoch, 27.01.2016, 22:14 (vor 3663 Tagen) @ CrisisMaven9971 Views
bearbeitet von Bernadette_Lauert, Mittwoch, 27.01.2016, 22:25

Nein, oder hast Du mit dem Verteidiger des/der Angeschuldigten gesprochen,
kennst gar die
rechtsmedizinischen
Gutachten
?

Du, User CM, verlinkst auf eine SERP mit Posts im Gelben Forum mit dem Suchbegriff "Haematom" vom User CrisisMaven. Alter! Das ist so selbstreferienziell wie die Bibel!

[image]

Bis gestern sah mein subjektives Rechtsempfinden und mithin mein

Verständnis des StGB so aus, dass der gesetzliche Schutz des Kindes (<14)
soweit geht, dass derjenige, der sich auf sexuelle Handlungen einlässt,
"dran" ist.


Ja, denn sonst lautet die Handlungsmaxime: "Wer ficken will muss nett sein (oder Lutscher haben)."

[image]

Deswegen sollten unsere neuen Facharbeiter zum Schutz frühreifer Gören aufpassen, wie Deutsche. Bitte wende jetzt nicht ein, dass das nicht ihrem Kulturkreis entspricht. Das sind doch unsere traumatisierten und dankbaren Facharbeiter, die vor dem Krieg geflohen sind. Von denen kommen noch viele. Und das Wahrheitsministerium hat doch schon verkündet, dass die alle supi sind.

WENN er es erkannt hat. Eine (knapp) 14-jaehrige
kann wie eine
16-, 17-, 18- ... -jaehrige aussehen
. Ist das jetzt immer noch so
schwer zu verstehen???

Und was, wenn er sich sagt: "Boa, die is wie 13, aber ich bin bereit zu behaupten (äääh, glauben!!!), dass ich gedacht hätte, die wäre schon 16?

Wohlgemerkt als erwachsener Gast in unserem Land!!!
Hier ein Schmuckbild:

"Ich will fucken!"
[image]
(Quelle: Original-Phantombild eines Täters bez. "sexueller Übergriff", Polizei Mannheim)

"Konnte ja nicht wissen, wie alt sie ist" konnte - nach meinem

Verständnis - nur eine lahme Ausrede sein.

Das ist Dir unbenommen, so zu denken. Im Dreigespann Staatsanwalt -
Gericht - Verteidigung kommen erfahrungsgemaess denn doch immer noch ein
paar Nuancen mehr heraus.

Meine "Nuance": Chemische Kastration für Pedos! Ab dem ersten mal!

Meine bisherige Ansicht: "Pech gehabt, hättest Du Dich halt

vergewissern müssen, Du bist dran".

Nach meinen neuesten Erkenntnissen, muss ihm aber tatsächlich

nachgewiesen werden, dass er hätte erkennen müssen, dass
das Mädel jünger als 14 ist - auch wenn die sexuelle Aktion von ihm
ausgeht (Einverständnis des Mädels vorausgesetzt).

"Er hätte erkennen müssen" -> Schlussfolgerung -> Dann hätte er sich den Ausweis zeigen lassen müssen. Ich weiß, Afrikaner schnackseln gerne... (Zitat Gräfin von Thurn und Taxis) Aber nenne wir diese Geste "gelebte Ankommenskultur".

Und da beginnt die Problematik: Zu klären ist (neben den Frage, ob er

das wahre Alter des Mädchens hätte erkennen müssen), ob der Betreffende
mit ihr irgend etwas gegen ihren Willen angestellt hat. Das kann sein, muss
aber nicht notwendigerweise so sein.

Beweislastumkehr zuungunsten des Opfers?
Kennste den schon: Sagt einer zur 13-Jährigen im Gerichtssaal: Alte, Du bist so peinlich, sogar der Richter sagt "Opfer" zu Dir.

:o)))))))

Wenn sie unter 14 war, und er wusste es, und es war
einverstaendlich, ist "er" dennoch "dran".
Aber, saget an: soll einer, der es mit Zwang durchgesetzt hat, nicht
haerter bestraft werden? Wenn es also ein Hoechststrafmass gibt, muss dann
nicht bei "Milderungsgruenden" milder bestraft werden - schon, damit das
Schwert nicht stumpf wird, mit dem man Gestaendnisse
hervorruft/erleichtert???
Wenn alles ueber einen Kamm geschoren wuerde, wie hier jetzt dutzende Male
gefordert - was glauben denn die Foristen, wie aggressiv dann jede
Verteidigung auftreten muesste? Mit "kritischen" Fragen, die das Opfer weit
mehr traumatisieren koennten, als die Tat jemals???


Wie auch immer. Chemische Kastration!!!!!!!!!!!
[[top]]

Gruß, Bla


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